Beweis des Daseins der äußeren Objekte

In der KrV zählt Kant das System der Grundsätze der synthetischen Erkenntnis auf, die allesamt synthetische Aussagen sind, die a priori gültig sein sollen. In der zweiten Auflage der KrV nennt Kant aber noch eine weitere synthetische Aussage a priori, die außerhalb dieses Systems steht, nämlich:

Es gibt äußere Dinge.

Auch diesen Satz meint Kant transzendentalphilosophisch beweisen zu können.

Von philosophiegeschichtlicher Relevanz ist das deswegen, weil sich Kant auf diese Weise deutlich von George Berkeley abgrenzt. Berkeley hat ja behauptet, dass es unabhängig von der Wahrnehmung kein Sein gibt. Demnach kann es keine äußeren, materiellen Dinge in dem Sinne geben, dass sie unabhängig vom wahrnehmenden Subjekt existieren. Alles, was ist, ist gewissermaßen im Ich, nichts ist außerhalb vom Ich. Mit dieser Philosophie ist Berkeley auf massives Unverständnis gestoßen, weil sie natürlich dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Daher bezeichnete Diderot auch Berkeleys Idealismus als „närrisches System“ und es sei eine „Schande des menschlichen Geistes und der Philosophie“, dass Berkeley so schwer zu widerlegen sei[1]. Eine solche Schande konnte Kant natürlich nicht auf sich beruhen lassen. Zumal die KrV anfangs im Sinne eines Berkeleyschen Idealismus missverstanden worden ist.

Kant beweist die Existenz äußerer Dinge in etwa wie folgt:

Der Ausgangspunkt ist der Endpunkt des cartesischen Zweifelns. Ich kann an allem, was ich erfahre, zweifeln, ob es wirklich objektiv existiert. Woran ich aber nicht zweifeln kann, sind meine subjektiven Akte des Wahrnehmens oder Denkens. Nehme ich diese Position ein, dann bin ich mir nur des anhaltenden Bewusstseinsstroms bewusst, d.h. einer beständigen Abfolge verschiedenster subjektiver Empfindungen und Vorstellungen: …, A1, A2, A3, …

Aber ich mir nicht nur über jedes einzelnes Ai für sich genommen bewusst, sondern ich erkenne diesen Bewusstseinsstrom als zeitliche Abfolge. D.h. ich bin mirr der der Übergänge bewusst.

Damit ich aber den Übergang z.B. von A1 nach A2 überhaupt erkennen kann, muss das vor einem, in der Zeit bleibenden Hintergrund geschehen. Hier argumentiert Kant ganz ähnlich wie beim Beweis des Substanz-Grundsatzes.

Und dieses Bleibende, das den Wechsel überhaupt erkennbar macht, so behauptet Kant, kann nicht selbst subjektiv-beliebig sein. Es muss vielmehr etwas vom erkennenden Subjekt Verschiedenes sein. Und damit ist die Existenz äußerer Objekte bewiesen. Was aber übrigens nicht bewiesen ist, ist, dass diese Objekte tatsächlich so sind, wie ich sie wahrnehme. Es ist vielmehr nur überhaupt deren Existenz bewiesen.

Philosophiegeschichtlich ist folgendes interessant. Auch Descartes glaubte einen Beweis für die Existenz der äußeren Objekte zu haben. Und zwar nahm er sein „cogito ergo sum“ als Basis für seinen Gottesbeweis. Dann argumentierte er, dass man aus der Güte Gottes schließen könne, dass alles, was wir klar und deutlich erkennen, auch tatsächlich so ist. Denn Gott könne ja kein Betrüger sein.

Kants Beweisversuch ist insofern eleganter, weil er sich den Umweg über den Gottesbeweis erspart. Vielmehr meint Kant, dass unmittelbar aus dem cartesischen „cogito ergo sum“ schon die Existenz der äußeren Objektwelt folgen würde. Bedenkt man, dass Descartes für seinen Gottesbeweis auf Grundsätze zurückgreifen musste, die er nicht aus dem Ich herleiten konnte, sieht man, dass Kant den Anspruch, alles aus dem Ich herzuleiten mehr erfüllt als Descartes. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass Descartes ja auch den Grundsatz der Kausalität dabei benötigt, der bei ihm einfach so vom Himmel fällt, während Kant ein Beweis zu haben glaubt, der diesen Grundsatz aus der Beschaffenheit der Subjektivität herleitet.

[1] Diderot, D.: Brief über die Blinden (1749).

Transzendentalphilosophische Begründung von Kausalität und Substanzialität

Nachfolgend gebe ich Kants Beweis für den Satz vom zureichenden Grund in meinen Worten wieder. Ich habe versucht, Kants Gedankengang so klar wie möglich darzustellen und die für Kant typischen Substantivierung zu vermeiden, möglicherweise war ich damit nicht erfolgreich. So oder so halte ich Kants Beweis letztlich für fehlerhaft und nicht schlüssig.

Grundsatz der Kausalität[1].

Behauptung: Alles, was geschieht, setzt etwas voraus, worauf es nach einer Regel folgt.

Beweis: Kant beginnt: „Die Apprehension des Mannigfaltigen der Erscheinung ist jederzeit sukzessiv“. Das heißt: Stelle ich mir etwas, nennen wir es B, vor, das überhaupt in Raum und Zeit geschieht, dann muss dieser Erfahrung immer eine andere Erfahrung vorausgegangen sein.

Wäre alles, was dem Geschehnis B vorausgeht, vollständig beliebig, dann wäre B bloß subjektiv und hätte nichts Objektives. Ist B z.B. die Wahrnehmung eines Hauses, der verschiedene andere Wahrnehmungen dieses Hauses vorangegangen sind, und zwar in einer beliebigen Reihenfolge, dann ist B offenbar nicht gerade objektiv geschehen, sondern nur deswegen, weil ich mich subjektiv dazu entschlossen habe, hierhin oder dorthin zu sehen. Erst, wenn ich glaube, dass es etwas anderes, nennen wir es A gibt, das B vorausgeht und dem B nach einer Regel notwendig folgt, mache ich die Erfahrung, dass B objektiv geschieht. Sehe ich z.B. einen Stock im Fluss treiben, dann erfahre ich dies als objektives Geschehen, da ich annehme, dass er vorher weiter oben im Strom war, von wo aus er notwendigerweise in die Position B getrieben worden ist.

Damit ich B so erfahre, dass es objektiv geschieht, muss ich eine Ursache A annehmen, aus der B nach einer Regel notwendig folgt. Wenn ich das nicht annehme, werde ich B nicht als objektives Geschehen wahrnehmen, sondern nur als subjektiv-willkürliche Wahrnehmung.

Somit muss jeder Gegenstand einer möglichen Erfahrung, sofern er als objektives Geschehen verstanden wird, einen zureichenden Grund haben.

Auf ähnliche Weise „beweist“ Kant den Grundsatz der Beharrlichkeit der Substanz:

Grundsatz der Beharrlichkeit der Substanz[2].

Behauptung: Alle Erscheinungen enthalten das Beharrliche (Substanz) als den Gegenstand selbst, und das Wandelbare, als dessen bloße Bestimmung.

Beweis: Kant beginnt: „Unsere Apprehension des Mannigfaltigen der Erscheinung ist jederzeit […] wechselnd“. Das heißt: Stelle ich mir etwas, nennen wir es B, überhaupt in Raum und Zeit vor, das eine Zeitlang existiert, dann aber vergeht, dann muss die Erfahrung des Wechsels vor dem Hintergrund von etwas geschehen, das notwendig bleibt.

Wäre alles, vor dessen Hintergrund die Erfahrung B wechselt, vollständig beliebig, dann wäre B bloß subjektiv und hätte nichts Objektives. Nur wenn es etwas anderes, nennen wir es A, gibt, das notwendigerweise beharrt, während B an ihm wechselt, ist die Objektivität von B gewährleistet.

Damit ich B so erfahre, dass es objektiv eine Zeitlang existiert und dann wechselt, muss ich etwas objektiv Beharrendes, d.h. eine Substanz, annehmen, an der B eine Bestimmung ist.

Somit muss alles, dessen Wechsel objektiv erfahrbar ist, notwendig eine Bestimmung an einer beharrenden Substanz sein.

Ohne es ausdrücklich zu machen, gehen beide Beweise implizit von dem aus, was am Ende des cartesischen Zweifels steht: die res cogitans bzw. das Ich mit seinen rein subjektiven Bewusstseinsstrom. Erst wenn ich den normalen Standpunkt des „gesunden Menschenverstands“ verlassen habe und alleine meine ganz persönlichen Bewusstseinserlebnisse als wahrhaft gewiss gelten lasse, machen Kants Beweise Sinn. Erst dann stellt sich die Frage, warum das Ich überhaupt eine objektive Welt außer sich selbst annimmt, wie überhaupt der subjektive Eindruck von Objektivität entsteht. Wo doch alles, was ich wahrhaft weiß, völlig subjektiv nur für mich ist. Wie kommt es, dass ich nicht, wie eine echte Monade, alleine in mir selbst ruhe und alle Denk- und Wahrnehmungserlebnisse auffasse wie Blasen, die in mir aufsteigen? Warum bleibe ich nicht dabei zu sagen: „ach, da habe ich die Wahrnehmung eines (vermeintlichen) Buchs“, „wie nett, jetzt habe ich den Eindruck, als hätte sich die erste Seite aufgeschlagen“. Versetze ich mich konsequent und dauerhaft auf den Standpunkt, dass alleine die subjektiven Bewusstseinserlebnisse wirklich gewiss sind, dann müsste ich mein Leben als einen Traum ansehen, in dem meinem Ich ununterbrochen eine falsche Scheinwirklichkeit vorgespielt wird.

Erst wenn ich diesen Standpunkt eingenommen habe, stellt sich die Frage, wie es möglich ist, Erkenntnisse über eine objektive Welt zu gewinnen, die vermeintlich unabhängig von mir existiert. Was ist die Voraussetzung dafür (die „Bedingung der Möglichkeit“), dass mir auf der Basis meiner völlig subjektiven Bewusstseinserlebnisse der Eindruck einer objektiven Welt entsteht, über die ich ein dauerhaftes Wissen gewinnen kann? Was bewegt mich dazu, mein rein mentales, illusionäres Kino zu verlassen, um einen Schritt in Richtung einer angenommenen objektiven Welt zu machen?

Kant antwortet darauf: Unter anderem wegen des Kausalprinzips. Weil ich nämlich subjektiv die Annahme mache, dass es zu jedem Geschehen, das ich wahrnehme, eine Ursache gibt, aus der das Geschehene nach einer Regel notwendig folgt. Wegen der (durch die blind wirkende Einbildungskraft) angenommene Kausalität, gewinne ich den Eindruck, dass es eine objektive Welt gibt, die in dem Sinne notwendig existiert, dass sie nicht durch mein subjektives Belieben veränderbar ist, und über die ich deswegen ein dauerhaftes Wissen erlangen kann. Würde ich diese Annahmen nicht machen, dann gäbe es keinen Grund, das Geschehene nicht als Ausgeburt meiner bloßen Phantasie zu verstehen. Und weil die Beschaffenheit der Subjektivität anderer Menschen dieselbe ist wie meine, nehme nicht nur ich eine Kausalität in der Erscheinungswelt an, sondern alle Menschen gleichermaßen.

Eine weitere Antwort darauf, was die subjektive Voraussetzung dafür ist, überhaupt eine objektive Welt anzunehmen, ist der Grundsatz der Beharrlichkeit der Substanz. Weil ich subjektiv (dank meiner blind wirkenden Einbildungskraft) die Annahme mache, dass die veränderlichen Bestimmungen, die ich wahrnehme, Eigenschaften an einem notwendig beharrlichen Substrat sind, also nicht bloß subjektive und beliebige Phantastereien meinerseits sind, kann ich den Eindruck gewinnen, dass es eine objektive Welt gibt, über die ich ein dauerhaftes Wissen erlangen kann. Und auch hier nehmen alle Menschen gleichermaßen die Substanzialität an, weil sich in der Beschaffenheit ihrer Subjektivität gleichen.

Kausalität und Substantialität sind erstens deswegen objektiv, weil sie sich meinem subjektiven Belieben entziehen, und zweitens hier eine Art intersubjektiver Konsens besteht: Nicht nur ich, sondern alle Menschen lesen Kausalität und Substanzialität notwendigerweise in die Welt hinein. Aufgrund der allgemeinen und notwendigen Struktur der menschlichen Subjektivität ist die Erscheinungswelt nicht nur für mich so wie sie erscheint, sondern für alle Menschen gleichermaßen. So ist jedenfalls Kants transzendentalphilosophischer Gedankengang.

[1] Kant, KrV, B233/A190 ff.

[2] Kant, KrV, B225/A182 ff.