Die Kategorientafel und deren transzendentale Deduktion
Kant behauptet, dass jede Erkenntnis eine sinnliche Komponente und eine begriffliche Verstandeskomponente hat.
Egal, was ich wahrnehme, aufgrund ihrer Räumlichkeit und Zeitlichkeit erhält meine sinnliche Wahrnehmung eine objektive Struktur. Und zwar deswegen, weil Raum und Zeit „reine Anschauungsformen“ sind, die allen erkennenden Subjekten gleichermaßen notwendig sind. Analog, meint Kant, gebe es reine Verstandesbegriffe, die er auch „Kategorien“ nennt. Das sollen Begriffe sein, die „a priori auf Gegenstände der Anschauung überhaupt gehen“. Das heißt: Egal, was ich denke, aufgrund dessen, dass ich es gemäß einer dieser Kategorien denke, hat mein Denken eine objektive Struktur.
Diese Theorie der reinen Verstandesbegriffe ist ein wichtiges Kernstück der Philosophie Kants. Sie besteht I.) in der sog. metaphysischen Deduktion, mittels der Kant die Kategorien auf systematische Weise zu finden gedenkt, und II.) in der sog. transzendentalen Deduktion, mittels der Kant die objektive Gültigkeit der Kategorien darzulegen versucht.
I.) Metaphysische Deduktion der Kategorientafel
Wie kann man die Kategorien finden, ohne beliebig vorzugehen? Dazu geht Kant in drei Schritten vor:
I.a) Kant behauptet, dass der Verstand das Vermögen ist, verschiedene Vorstellungen miteinander zu verbinden. Mustergültig geschieht das in einem Urteil wie „A ist B“, in dem die Begriffe A und B miteinander verbunden werden. Wenn das Urteil die Weise darstellt, wie der Verstand zwei Vorstellungen miteinander verbindet, dann gibt es im Allgemeinen genau so viele Möglichkeiten, verschiedene Vorstellungen miteinander zu verknüpfen, wie die Tafel der Urteile vorgibt.
I.b) Während ein Urteil eine „analytische“ Einheit bildet, ist ein Begriff eine „synthetische“ Einheit. D.h. im Urteil werden zwei Vorstellungen, A und B, zwar miteinander verbunden, sie bleiben aber darin noch separate Vorstellungen. In einem Begriff hingegen werden zwar auch mehrere Vorstellungen miteinander verbunden, aber so, dass sie gewissermaßen miteinander verschmelzen und ihre Eigenständigkeit aufgeben. Und diese Verschmelzung geschieht, wie Kant meint, blind:
„Die Synthesis überhaupt ist […] eine bloße Wirkung der Einbildungskraft, einer blinden, obgleich unentbehrlichen Funktion der Seele, ohne die wir überall keine Erkenntnis haben würden, der wir uns selten nur einmal bewußt werden.“ [1]
Kant behauptet nun, dass, egal ob der Verstand bewusst zwei Vorstellungen in einem Urteil „analytisch“ miteinander vereint, oder ob der Verstand blind mehrere Vorstellungen in einem Begriff „synthetisch“ miteinander vereint, es ist immer dieselbe Funktion des Vereinigens:
„Dieselbe Funktion, welche den verschiedenen Vorstellungen in einem Urteile Einheit gibt, die gibt auch der bloßen Synthesis verschiedener Vorstellungen in einer Anschauung Einheit.“ (B 104)
I.c) In der transzendentalen Ästhetik geht es Kant nicht um konkrete räumliche Figuren oder konkrete Zahlen, sondern um die reinen Anschauungsformen Raum und Zeit, die erstere überhaupt ermöglichen. Ähnlich geht es Kant in der transzendentalen Analytik nicht um konkrete Begriffe wie „Apfel“ oder „rot“, sondern um sogenannte reine Verstandesformen, die die konkreten Begriffe erst ermöglichen. Nach Kant ist jeder Begriff eine unwillkürlich vollzogene, „blinde“ synthetische Vereinigung verschiedener Vorstellungen. Ein konkreter Begriff wie „Apfel“ ist eine synthetische Vereinigung aller konkreten Apfel-Vorstellungen. Ein reiner Verstandesbegriff vereinigt nach Kant ein „Mannigfaltiges der Sinnlichkeit a priori“[2]. Kant sagt: „Die reine Synthesis, allgemein vorgestellt, gibt nun den reinen Verstandesbegriff.“[3]
Da es eine Vielzahl unterschiedlichster sinnlicher Wahrnehmungen und Vorstellungen gibt, gibt es auch eine große Vielzahl unterschiedlicher Begriffe. Bei den reinen Verstandesbegriffen hingegen wird von den vielen, verschiedenen konkreten sinnlichen Vorstellungen, auf die eine sinnliche Vorstellung überhaupt abstrahiert. Folglich gibt es für jede Vereinigungsfunktion des Verstandes genau einen reinen Verstandesbegriff.
Und so glaubt Kant aus der Tafel der möglichen Urteile die Tafel der reinen Verstandesbegriffe ableiten zu können:
Tafel der reinen Verstandesbegriffe oder Kategorien:
- Kategorien der Quantität
- Einheit
- Vielheit
- Allheit
- Kategorien der Qualität
- Realität
- Negation
- Limitation
- Kategorien der Relation
- Substanz und Akzidenz
- Kausalität: Ursache und Wirkung
- Gemeinschaft: Wechselwirkung zwischen Handelnden und Leidenden
- Kategorien der Modalität
- Möglichkeit – Unmöglichkeit
- Dasein – Nichtsein
- Notwendigkeit – Zufälligkeit
Diese Ableitung der Kategorien aus der Tafel der möglichen Urteile nennt Kant „metaphysische Deduktion“. Es handelt sich zunächst eben nur um Begriffe, die bloße Hirngespinste sein könnten, also um bloß leere Begriffe ohne irgendeinen Bezug zur Realität.
II.) Transzendentale Deduktion der Kategorien
Nachdem er die Tafel der reinen Verstandesbegriffe (Kategorien) aus der Tafel der möglichen Urteile abgeleitet hat, nimmt Kant die sogenannte transzendentale Deduktion der Kategorien in Angriff. Diese Deduktion beschreibt er in der ersten Ausgabe als besonders schwierig[4]. Immerhin hat er sie in der zweiten Auflage komplett überarbeitet. Die Schwierigkeiten beginnen bereits mit der Frage, was genau Kant beweisen will.
Zunächst scheint er zeigen zu wollen, dass die Kategorien keine bloßen Hirngespinste sind, nicht nur leere Begriffe ohne irgendeinen Bezug zur Realität. Dazu müsste er eigentlich darlegen, dass es Objekte in der Realität gibt, die den Kategorien entsprechen. Das ist so, als wollte jemand beweisen, dass das Wort „Einhorn“ kein leerer Begriff ist, und dazu müsste er ein reales Einhorn vorweisen[5]. Faktisch geht es Kant hingegen um eine viel weitergehende Behauptung, nämlich: Jeder Gegenstand, der Objekt einer möglichen Erfahrung ist, muss zu einer der zwölf Kategorien passen. Objektive Erfahrung muss immer in der Form der Kategorien stattfinden. An dieser Stelle ist entscheidend, was Kant unter einem „Objekt“ oder unter „objektiv“ versteht. Er schreibt:
„Objekt aber ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist.“[6]
Die Textpassagen, in denen Kant die transzendentale Deduktion darstellt, sind unklar und schwer verständlich, und zwar sowohl die der ersten, als auch die der zweiten Auflage. Kant argumentiert nicht geradlinig. Vielmehr hat man den Eindruck, dass er sich ständig im Kreis dreht, immer wieder dieselben Punkte wiederholend. Und zwar die nachfolgenden:
II.a) Kant behauptet: Eine bloße Sinnesempfindung, egal ob visuell, auditiv oder haptisch, steht alleine für sich, ohne irgendwie mit etwas anderem verbunden zu sein. Wird ein Sinneseindruck, d.h. eine Empfindung ohne Gegenstandsbezug mit etwas anderem verknüpft, dann ist das eine geistige Leistung, die über den bloßen Sinneseindruck hinausgeht. Nach Kant ist dafür der Verstand zuständig. Wie kommt Kant zu dieser Behauptung? Darüber schweigt er sich aus. Allerdings liegt es nahe, diese Behauptung durch ein Experiment zu bestätigen zu versuchen: Wenn ich wahrnehme, kann ich mich auf einen einzigen Sinneseindruck für sich alleine konzentrieren. Beispielsweise sehe ich einen Tisch vor mir und fokussiere mich alleine auf die weißliche Fläche vor mir. Ich kann unterdrücken, dass ich eigentlich einen ganzen Tisch wahrnehme, und stattdessen den visuellen Eindruck, etwas Weißes zu sehen, isolieren. Die Tatsache, dass ich das kann, scheint zu belegen, dass ich den bloßen Sinneseindruck zunächst alleine für sich habe.
II.b) Immer wieder verweist Kant auf eine Was-wäre-wenn-Überlegung. Was wäre nämlich, wenn der Strom meiner Bewusstseinserlebnisse X1, X2, X3, etc. nur eine chaotische Abfolge singulärer Sinnesempfindungen wäre ohne irgendwelche Verknüpfungen? D.h. mein Seelenleben wäre eine psychedelische Abfolge von verschiedenen Sinneseindrücken ohne Objektbezug, Form- und Farb- und Klangwahrnehmungen, ein beständiges, unzusammenhängendes Aufblitzen für sich stehender Sinneseindrücke, ohne Erinnerungen, Erwartungen oder sonstigen Verbindungen[7]. Dann wäre alles, wie Kant schreibt, in „Verwirrung“, „ganz zufällig“, „nichts als ein blindes Spiel der Vorstellungen“ und ich hätte ein „so vielfärbiges verschiedenes Selbst, wie ich Vorstellungen habe“.
Wäre mein Bewusstseinsstrom derart chaotisch, völlig unstrukturiert und unzusammenhängend, dann könnte ich vielleicht den Begriff Substanz denken, aber es gäbe nichts sinnlich Wahrnehmbares, was einer Substanz entsprechen würde. Der Begriff „Substanz“ wäre leer und ohne objektiven Bezug. Auch könnte ich vielleicht den Begriff der Kausalität abstrakt fassen, es gäbe aber nichts, das ich „Ursache“ oder „Wirkung“ nennen könnte. In einer solchen chaotischen Abfolge unzusammenhängender subjektiver Eindrücke würde ich keine Gegenstände erkennen, von denen ich den Eindruck hätte, außerhalb von mir objektiv zu existieren. Deswegen wären auch keine Erkenntnisse und kein dauerhaftes Wissen möglich.
II.c) Nun ist es zwar theoretisch möglich, dass mein Bewusstseinsstrom derart chaotisch und unzusammenhängend ist. Faktisch jedoch ist es so, dass all meine Bewusstseinserlebnisse zumindest durch das „ich denke“ miteinander verknüpft sind[8]. An manchen Stellen scheint Kant sagen zu wollen: Dass ich jeder meiner Vorstellungen das „ich denke“ vorsetzen kann, ist eine Tautologie, denn ansonsten könnte ich ja nicht von „meiner“ Vorstellung sprechen.
In jedem Fall halte ich es für auf der Hand liegend, dass sich Kant hier auf zwei Ergebnisse des cartesischen Zweifle-an-Allem-Experiment bezieht. Erstens: Wie die Dinge, die ich wahrnehme oder vorstelle, wirklich sind, kann ich nicht sagen, wahrhaft gewiss ist nur, dass ich sie wahrnehme und vorstelle. D.h. allem kann ich das „ich denke“ anhängen in dem Sinne, dass alles letztlich für mich als erkennendes Subjekt ist. Zweitens kann ich darüber reflektieren, dass dieses erkennende Subjekt immer eines und dasselbe ist. Egal, welche Wahrnehmungen, Vorstellungen oder Erinnerungen ich gerade habe, ich kann jedes Mal dasselbe „ich denke“ gedanklich hinzusetzen und mir darüber bewusst sein, dass ich dabei immer dasselbe erkennendes Subjekt bin.
Dieses „ich denke“, das all meine Vorstellungen begleiten können muss, damit es überhaupt „meine“ sind, nennt Kant auch „reine Apperzeption“. Und die Einheit des „ich denke“ nennt Kant „transzendentale Einheit des Selbstbewusstseins“ oder „transzendentales Ich“.
II.d) Was kann ich daraus schließen, dass erstens alles für mich ist und zweitens dieses erkennende Ich immer dasselbe ist? Was ist die Voraussetzung (Bedingung der Möglichkeit) dafür? Antwort: Ich kann verschiedene Wahrnehmungen, Vorstellungen, Erinnerungen nur deswegen unter demselben einen Ich vereinigen, weil sie, schon bevor ich das tue, eine „synthetische“ Einheit gebildet haben. Kant schreibt:
„Synthetische Einheit des Mannigfaltigen der Anschauungen, als a priori gegeben, ist also der Grund der Identität der Apperzeption selbst, die a priori all meinem bestimmten Denken vorhergeht.“[9]
All meine Bewusstseinserlebnisse waren auch vorher nicht vollkommen getrennt. Bereits vor dem cartesischen Zweifle-an-Allem-Experiment, d.h. bereits bevor ich mir dessen bewusst geworden bin, dass ich allem, was für mich ist, das eine „ich denke“ voransetzen kann, bildete die Gesamtheit meiner Bewusstseinserlebnisse eine Einheit, deren ich mir aber zuvor nur noch nicht bewusst war. Der bewussten Erkenntnis, dass alles für das eine Ich ist, muss eine blinde, unbewusste Einheitsbildung vorausgehen. In der B-Ausgabe der KrV nennt Kant sie „ursprüngliche, synthetische Einheit der Apperzeption“ und in der A-Ausgabe spricht er von der „produktiven Synthesis der Einbildungskraft a priori“[10].
II.e) Aus den bisherigen Punkten schließt Kant wie folgt[11]: Wenn die verschiedenen sinnlichen Empfindungen X1, X2, X3 etc., bereits bevor ich mir dessen bewusst sind, vereinigt waren (II.d); diese Vereinigung aber nicht in diesen Vorstellungen selbst liegen kann (II.a), sondern eine Leistung des Verstandes sein muss; die Form, in der der Verstand aber verschiedene Vorstellungen vereinigt, nur als Urteilen möglich ist; und alles Urteilen immer gemäß der Tafel der möglichen Urteile stattfindet (I.a), und die begriffliche Einheit der möglichen Urteilsformen die Kategorien sind (I.b): Dann müssen die sinnlichen Empfindungen bereits vorher durch die Kategorien vereinigt gewesen sein.
Damit wurde erschlossen: Noch bevor ich mir darüber bewusst werde, dass alle sinnlichen Vorstellungen meine sind, müssen sie schon durch die Kategorien vereinigt sein. Somit sind die Kategorien die Voraussetzung (Bedingung der Möglichkeit) dafür, dass ich faktisch irgendetwas erfahre und nicht nur in einem chaotischen Bewusstseinsstrom lebe. Anders formuliert: Immer wenn ich etwas erfahre, muss die Erfahrung in der Form einer oder mehrerer Kategorien stattfinden.
Kant versucht seinen Gedankengang mit einem Beispiel zu erläutern, nämlich dem Erkennen einer Linie. Nehmen wir an, auf einem Blatt Papier ist eine gerade Linie gezeichnet. Um sie zu erkennen, blicke ich von einem Ende der Linie zum anderen, vor und zurück, d.h. ich habe verschiedene Sinneseindrücke von der gezeichneten Linie. Die Linie erkenne ich aber erst, wenn ich diese mannigfaltigen Sinneseindrücke zu einer Einheit zusammenfasse. Damit ich die Linie als Objekt der äußeren Realität wahrnehmen, muss ich diese Einheit aber als bereits vollzogen auffassen. Die verschiedenen Sinneseindrücke werden so zu Akzidenzien an der als Substanz verstandenen Linie.
[1] KrV B104/A78.
[2] KrV B102/ A77.
[3] KrV B104/A78
[4] KrV: B123/A91, B134, A 99, A111, A112
[5] Bei der Erläuterung des Postulats der Möglichkeit (KrV B268/ A221 f.) schreibt Kant von „Begriffen, welche eine bloß willkürliche Synthesis enthalten“, wie z.B. der Begriff „Einhorn“, die durch keine Empirie belegt sind und deswegen keine „objektive Realität“ haben. Nur die Kategorien, die ja auch das Ergebnis einer „willkürlichen Synthesis“ sein könnten, seien deswegen keine erdichteten „Hirngespinste“ und hätten vielmehr objektive Realität, weil sie die Bedingungen a priori für objektive Erfahrung überhaupt sind.
[6] KrV B137.
[7] KrV: B123/A91, B 129, B134
[8] KrV B132 ff.
[9] KrV B135.
[10] KrV A118.
[11] Siehe § 20 KrV B.

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