Kants System der Grundsätze des reinen Verstandes
Die Philosophen vor Kant strebten danach die Dinge so zu erkennen, wie sie an sich, unabhängig vom menschlichen Erkennen, sind.
Dazu nahmen sie oberste Prinzipien an, von denen sie behaupteten, der Vernunfteinsicht unmittelbar klar zu sein, wie beispielsweise den Satz vom Widerspruch oder den Satz vom hinreichenden Grund. Kant hingegen meinte, dass das ein Irrweg gewesen sei. Stattdessen könne man nur zu belastbaren philosophischen Aussagen gelangen, wenn man die Grundbeschaffenheit des menschlichen Erkennens erforscht. Hat man solche subjektiven Voraussetzungen ausgemacht, die für alle Menschen gleichermaßen und notwendigerweise gelten, dann weiß man, dass wir die objektive Realität gar nicht anders erkennen können, als gemäß diesen Voraussetzungen. Man hat dann zwar keine philosophischen Aussagen gewonnen darüber, wie die Dinge an sich sind, wohl aber über die sog. Welt der Erscheinungen, d.h. die objektive Realität, wie sie alle Menschen erfahren. Diese Art des philosophischen Vorgehens nennt Kant „transzendental“ oder „transzendentalphilosophisch“.
In der Transzendentalen Methodenlehre sagt Kant, dass die Philosophie auf diese Weise zu synthetischen Erkenntnissen a priori kommen kann[1].  Transzendentalphilosophische Beweise seien aber nicht mehr rein begrifflich-logische Herleitungen aus obersten Prinzipien. Solche Herleitungen können nicht das Erwünschte liefern, weil sie bestenfalls analytisch (tautologisch) sind, und nur den abstrakten Verstand ansprechen. Transzendentalphilosophische Herleitungen müssen vielmehr, ähnlich wie geometrische Beweise, auch ein konstruktiv-anschauliches Element haben, um echte, über das Tautologische hinausgehende Wahrheiten liefern zu können. Deswegen beziehen sich transzendentalphilosophische Überlegungen auf „Dinge überhaupt“ bzw. einen „Gegenstand möglicher Erfahrungen“. Und das bedeutet, dass von konkreten sinnlichen Wahrnehmungen abstrahiert wird, dafür aber das Mannigfaltige der reinen Anschauung hergenommen wird. Somit erhält man Vorstellungen von etwas, das überhaupt in Raum und Zeit existiert bzw. geschieht, um daraus entsprechende philosophische Erkenntnisse abzuleiten.
Kant kennt eine ganze Reihe von Prinzipien, die seiner Meinung nach transzendentalphilosophisch beweisbar sind, und das bedeutet, wie gesagt, dass sie, wie Kant meint, aus der allgemeinen Beschaffenheit des menschlichen Gemüts notwendig folgen. Kant zählt sie an zwei Stellen auf. Erstens in dem System aller Grundsätze des reinen Verstandes aus der KrV. Diesem System werde ich den Rest dieses Beitrags widmen.  Zweitens nennt Kant versucht Kant eine Reihe von naturwissenschaftlichen Prinzipien herzuleiten in seiner Schrift Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft (MAN) von 1786. Mit dieser Schrift werde ich mich später in einem eigenen Beitrag beschäftigen.
System der Grundsätze des reinen Verstandes (KrV B 188 ff.)
1. Oberster Grundsatz aller analytischen Erkenntnis. (KrV 190 ff.)
Satz vom Widerspruch: „Keinem Dinge kommt ein Prädikat zu, das ihm widerspricht.“
Aristoteles drückte den Satz vom Widerspruch ursprünglich so aus: Es ist unmöglich, dass dasselbe demselben in derselben Hinsicht zugleich zukomme.[2] Und dieses Prinzip nennt er in seiner Metaphyisk, dem Werk in dem es um das Sein des Seienden geht. Aristoteles hält den Satz vom Widerspruch somit für ein Prinzip, das für, wie Kant sich ausdrücken würde, die Dinge an sich gilt. Bei Kant hingegen hält den Satz vom Widerspruch für ein Denkgesetz. Das ist eine durchaus bemerkenswerte Wandlung. Im ganzen 19. Jahrhundert wird Kants Auffassung dominieren, so wie auch überhaupt zumeist die Logik als Wissenschaft von den Denkgesetzen verstanden werden wird. Erst mit der Entstehung der mathematischen Logik ab Frege wird die Logik wieder als objektive Wissenschaft verstanden, deren Gültigkeit unabhängig von solch subjektiven Akten wie dem menschlichen Denken sein soll, ähnlich wie die Arithmetik von objektiven Zahlen oder die Physik von objektiven physikalischen Sachverhalten handelt. Faktisch hat damit Frege das cartesische Projekt ad acta gelegt. Philosophem hingegen, die die Logik als Wissenschaft von den Denkgesetzen verstehen, hängen so gut wie immer dem cartesischen Projekt an.
2. Oberster Grundsatz aller synthetischen Erkenntnis. (KrV B 197)
Kant formuliert ihn wie folgt: „[Synthetische Urteile sind möglich], wenn wir die formalen Bedingungen der Anschauung a priori, die Synthesis der Einbildungskraft, und die notwendige Einheit derselben in einer transzendentalen Apperzeption, auf einen möglichen Gegenstand der Erfahrung überhaupt beziehen.“
Und Kant konkretisiert, was er damit meint, nämlich dass die die Bedingung der Möglichkeit von (subjektiver) Erfahrung überhaupt zugleich die Bedingung der Möglichkeit der (objektiven) Gegenstände der Erfahrung sind.
2.1 Axiom der Anschauung: „Alle Anschauungen sind extensive Größen“ (KrV B 202)
Damit meint er, dass alles, was wir anschauen, eine räumliche Gestalt hat. Er bezieht sich ausdrücklich nicht auf Zahlen. Dass eine gegebene Menge wahrgenommener Dinge, wenn man sie durchzählt, eine bestimmte Zahl ergibt, hält er für einen analytischen Satz.
Kant „beweist“ dieses Axiom letztlich mit Verweis auf die angebliche „sukzessive Synthesis der Einbildungskraft“, die erst die die Erzeugung von geometrischen Gestalten ermöglichen würde. Nach Kant sei es alleine dieser Grundsatz, „welcher die reine Mathematik in ihrer ganzen Präzision auf Gegenstände der Erfahrung anwendbar macht“. Anders formuliert: Nur weil sich unsere Erkenntnis auf die Erscheinungswelt bezieht, die ein Werk unserer produktiven Einbildungskraft ist, hat die Geometrie objektive Gültigkeit. Die Geometrie fasst Kant somit nicht als etwas gewissermaßen Äußerliches auf, das die Wissenschaft der Wirklichkeit aufzwängt, sondern die Wirklichkeit, die für uns ist, ist ihrem Wesen nach geometrisch.
Wissenschaftsgeschichtlich ist interessant, dass Kant damit einer Auffassung anhängt, die man Mathematisierung der Natur nennen kann. An einem anderen Ort habe ich bereit ausgeführt, dass diese Auffassung im Laufe der frühen Neuzeit zunächst als allgemeines gesellschaftliches Phänomen in Erscheinung getreten ist, das man sowohl in dem damaligen Ingenieurswesen, als auch in der damaligen Kunst erkennen kann, und später zu einer Grundeinstellung vieler frühneuzeitlicher Naturwissenschaftler geworden ist. Immerhin sagte Galilei, dass das Buch der Natur in Buchstaben der Geometrie geschrieben sei. Descartes sah es als das Wesen der materiellen Dinge an, räumlich-geometrisch zu sein. Huygens, Newton und andere wendeten mathematische Methoden sehr erfolgreich für die Naturerkenntnis an, wobei ihren Überlegungen die Idee zu Grunde lag, dass die Natur in ihrem Wesenskern geometrisch ist. Und genau das drückt Kant mit seinem Axiom der Anschauung aus. D.h. so harmlos und fast belanglos dieser Grundsatz zunächst zu sein scheint, so kommt ihm doch eine enorm hohe Bedeutung zu, insofern er nämlich das eigentliche Fundament der mathematischen Naturwissenschaft darstellt, wie sie jedenfalls zu Kants Zeiten noch verstanden wurde.
2.2 Antizipationen der Wahrnehmung: „In allen Erscheinungen hat das Reale, was ein Gegenstand der Empfindung ist, intensive Größe, d.i. einen Grad.“ (KrV B 208)
Dass es in der objektiven Erscheinungswelt graduelle Abstufungen, z.B. von Farben, von Helligkeit oder der Tonhöhe gibt, „beweist“ Kant mit dem Verweis darauf, dass jede subjektive Empfindung graduell zu- und abnehmen kann. Auch dies ist ein Beispiel dafür, wie Kant durch die subjektive „Beschaffenheit des Gemüts“ glaubt, Erkenntnisse über die Struktur der objektiven Welt zu gewinnen.
Aus empiristischer Sicht sind graduelle Unterschiede z.B. von Farben ein großes Rätsel, das ursprünglich Hume aufgeworfen hat[3]. Ich kann mir zu zwei Blautönen, die ich bereits faktisch wahrgenommen habe, einen Blauton dazwischen vorstellen, den ich noch nie real wahrgenommen habe. Ich antizipiere gewissermaßen einen noch nie gesehenen Blauton. Dieses einfache Experiment scheint aber die Behauptung der Empiristen zu widerlegen, dass man sich nur das vorstellen kann, was man schon einmal real wahrgenommen hat. Kant nimmt offenbar mit diesem Grundsatz darauf Bezug.
2.3 Analogien der Erfahrung (KrV B 219)
Grundprinzip: „Erfahrung ist nur durch die Vorstellung einer notwendigen Verknüpfung der Wahrnehmungen möglich.“
Für den Beweis wiederholt Kant im Grunde genommen die Argumente, die er bereits bei der transzendentalen Deduktion vorgebracht hatte. Die mannigfaltige Sinnesdaten sind für sich genommen unverbunden. Sie müssen aber verbunden sein, weil sie alle für mich sind, d.h. aufgrund der notwendigen Einheit der Apperzeption. Damit das sein kann, müssen die verschiedenen Sinnesdaten bereits unbewusst durch die Einbildungskraft synthetisch miteinander verbunden sein. Wäre diese Verbindung nur subjektiv-beliebig, dann gäbe es keine Erfahrung einer objektiven Wirklichkeit. Also muss die Verbindung der Sinnesdaten „zugleich Notwendigkeit mit sich führen“. Dieses Beweisschema findet man bei allen nachfolgenden Grundsätzen, die Kant als Analogien der Erfahrung bezeichnet. Nach Kant handelt es sich um drei Grundsätze gemäß den zeitlichen Modi der Beharrlichkeit, der Folge und des Zugleichseins.
2.3.1 Erste Analogie (Substantialität): „Bei allem Wechsel der Erscheinungen beharret die Substanz, und das Quantum derselben wird in der Natur weder vermehret noch vermindert.“ (KrV B 255)
Physikalisch kann man die erste Analogie als Masse- oder Materieerhaltungssatz verstehen.
2.3.2 Zweite Analogie (Kausalität): „Alle Verknüpfungen geschehen nach dem Gesetze der Verknüpfung der Ursache und Wirkung.“ (KrV B 233)
2.3.3 Dritte Analogie (Wechselwirkung): „Alle Substanzen, sofern sie im Raume als zugleich wahrgenommen werden können, sind in durchgängiger Wechselwirkung.“ (KrV B 257)
Es ist nicht ganz klar, was die physikalische Interpretation der hier genannten „Wechselwirkung“ sein soll. In der KrV erläutert Kant ihn wie folgt: „So kann ich meine Wahrnehmung zunächst an dem Monde, und nachher an der Erde, oder umgekehrt zunächst an der Erde und danach an dem Monde anstellen, und darum, weil die Wahrnehmungen dieser Gegenstände wechselseitig folgen können, sage ich, sie existieren zugleich.“ Somit, so scheint Kant schließen zu wollen, müssen Erde und Mond in objektiver Wechselwirkung zueinander stehen. So gesehen, liegt es nahe, dass Kant mit Wechselwirkung hier die wechselseitige Gravitation von Erde und Mond meinte. In diese Richtung gehen auch manche Interpretation, insbesondere wenn sie sogar physikalische Feldtheorien durch Kants Grundsatz vorweggenommen sehen. Das wiederum erscheint mir mehr als anachronistisch. Denn Maxwell entwickelte seine Feldtheorie etwa hundert Jahre nach Kant und diese neue Theorie bedeutete für die damalige Physik einen gewaltigen Paradigmenwechsel. Außerdem sagt Kant in den MAN ausdrücklich, dass es an der Materie nur zwei Kräfte geben könne, nämlich die sog. Repulsivkraft und die Gravitation, keine weitere Kraft mehr, also insbesondere auch keine elektromagnetische Kraft.
Eine andere Interpretation davon, was Kant mit „Wechselwirkung“ meint, legen seine MAN nahe. Hier begründet Kant mit dieser Analogie nicht etwa die Gravitation, sondern Newtons drittes Bewegungsgesetz: actio = reactio. Demnach sind die gegenseitigen Wirkungen zweier Körper aufeinander stets gleich groß und in entgegengesetzte Richtungen gerichtet. Und das kann mit Gravitation zu tun haben, z.B. bezogen auf die Planetenbahnen, muss aber nicht. Denn es ist auch eine Anwendung von actio=reactio, wenn ich an einem schweren Gegenstand ziehe, ohne dass er sich vom Fleck bewegt. Dann ist nämlich die Reibungskraft genauso groß wie die Kraft, die ich zum Ziehen aufwende.
Es bleibt also letztlich ein Rätsel. In der KrV scheint Kant mit Wechselwirkungen an die Gravitation zu denken, in den MAN an das dritte Bewegungsgesetz von Newton. Und das sind zwei Paar Stiefel.
2.4 Postulate des empirischen Denkens (KrV B 265 ff.)
2.4.1 Erstes Postulat: „Was mit den formalen Bedingungen der Erfahrung (der Anschauung und den Begriffen nach) übereinkommt, ist möglich.“
Anders formuliert: Möglich ist, was mit den formalen Strukturbedingungen unseres Erfahrungsraums kompatibel ist.
2.4.2. Zweites Postulat: „Was mit den materialen Bedingungen der Erfahrung (der Empfindung) zusammenhängt, ist wirklich.“
Anders formuliert: Wirklich ist, was sich, zumindest prinzipiell, in geregelte Wahrnehmungszusammenhänge einfügen lässt, d.h. intersubjektiv erfahrbar und messbar ist.​
2.4.3 Drittes Postulat: „Dessen Zusammenhang mit dem Wirklichen nach allgemeinen Bedingungen der Erfahrung bestimmt ist, ist (existiert) notwendig.“
Anders formuliert: Notwendig ist, was aus der allgemeinen Beschaffenheit der Subjektivität folgt, z.B. die Geometrie, der Satz vom Widerspruch oder die aufgezählten Grundsätze der synthetischen Erkenntnis.
Offensichtlich besteht eine Analogie zwischen dem System der synthetischen Grundsätze und der Kategorientafel. Das Axiom der Anschauung entspricht der Kategorie der Quantität, die Antizipation der Wahrnehmung entspricht der Kategorie der Qualität, die Analogien der Erfahrung entsprechen der Kategorie der Relation und die Postulate des empirischen Denkens entsprechend der Kategorie der Modalität.
Im nächsten Beitrag werde ich zunächst etwas mehr darauf eingehen, wie genau Kant versucht die erste und die zweite Analogie transzendentalphilosophisch zu beweisen. Im darauffolgenden Beitrag bespreche ich die synthetischen Erkenntnisse a priori, so wie Kant sie in den Metaphysischen Anfangsgrund der Naturwissenschaft (MAN) aufzählt.
Außerdem versucht Kant in der KrV den Satz, dass es äußere Objekte gibt, transzendentalphilosophisch zu beweisen. Offenbar hält er auch dies für eine synthetische Erkenntnis a priori.
[1] Kant, KrV, B749/A721, sowie B764/A737.
[2] Aristoteles: Metaphysik, Buch G 4, 1006a ff.
[3] Hume: Traktat über die menschliche Natur, I.1.1, Meiner Verlag S, 16 f

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