Beweis des Daseins der äußeren Objekte

In der KrV zählt Kant das System der Grundsätze der synthetischen Erkenntnis auf, die allesamt synthetische Aussagen sind, die a priori gültig sein sollen. In der zweiten Auflage der KrV nennt Kant aber noch eine weitere synthetische Aussage a priori, die außerhalb dieses Systems steht, nämlich:

Es gibt äußere Dinge.

Auch diesen Satz meint Kant transzendentalphilosophisch beweisen zu können.

Von philosophiegeschichtlicher Relevanz ist das deswegen, weil sich Kant auf diese Weise deutlich von George Berkeley abgrenzt. Berkeley hat ja behauptet, dass es unabhängig von der Wahrnehmung kein Sein gibt. Demnach kann es keine äußeren, materiellen Dinge in dem Sinne geben, dass sie unabhängig vom wahrnehmenden Subjekt existieren. Alles, was ist, ist gewissermaßen im Ich, nichts ist außerhalb vom Ich. Mit dieser Philosophie ist Berkeley auf massives Unverständnis gestoßen, weil sie natürlich dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Daher bezeichnete Diderot auch Berkeleys Idealismus als „närrisches System“ und es sei eine „Schande des menschlichen Geistes und der Philosophie“, dass Berkeley so schwer zu widerlegen sei[1]. Eine solche Schande konnte Kant natürlich nicht auf sich beruhen lassen. Zumal die KrV anfangs im Sinne eines Berkeleyschen Idealismus missverstanden worden ist.

Kant beweist die Existenz äußerer Dinge in etwa wie folgt:

Der Ausgangspunkt ist der Endpunkt des cartesischen Zweifelns. Ich kann an allem, was ich erfahre, zweifeln, ob es wirklich objektiv existiert. Woran ich aber nicht zweifeln kann, sind meine subjektiven Akte des Wahrnehmens oder Denkens. Nehme ich diese Position ein, dann bin ich mir nur des anhaltenden Bewusstseinsstroms bewusst, d.h. einer beständigen Abfolge verschiedenster subjektiver Empfindungen und Vorstellungen: …, A1, A2, A3, …

Aber ich mir nicht nur über jedes einzelnes Ai für sich genommen bewusst, sondern ich erkenne diesen Bewusstseinsstrom als zeitliche Abfolge. D.h. ich bin mirr der der Übergänge bewusst.

Damit ich aber den Übergang z.B. von A1 nach A2 überhaupt erkennen kann, muss das vor einem, in der Zeit bleibenden Hintergrund geschehen. Hier argumentiert Kant ganz ähnlich wie beim Beweis des Substanz-Grundsatzes.

Und dieses Bleibende, das den Wechsel überhaupt erkennbar macht, so behauptet Kant, kann nicht selbst subjektiv-beliebig sein. Es muss vielmehr etwas vom erkennenden Subjekt Verschiedenes sein. Und damit ist die Existenz äußerer Objekte bewiesen. Was aber übrigens nicht bewiesen ist, ist, dass diese Objekte tatsächlich so sind, wie ich sie wahrnehme. Es ist vielmehr nur überhaupt deren Existenz bewiesen.

Philosophiegeschichtlich ist folgendes interessant. Auch Descartes glaubte einen Beweis für die Existenz der äußeren Objekte zu haben. Und zwar nahm er sein „cogito ergo sum“ als Basis für seinen Gottesbeweis. Dann argumentierte er, dass man aus der Güte Gottes schließen könne, dass alles, was wir klar und deutlich erkennen, auch tatsächlich so ist. Denn Gott könne ja kein Betrüger sein.

Kants Beweisversuch ist insofern eleganter, weil er sich den Umweg über den Gottesbeweis erspart. Vielmehr meint Kant, dass unmittelbar aus dem cartesischen „cogito ergo sum“ schon die Existenz der äußeren Objektwelt folgen würde. Bedenkt man, dass Descartes für seinen Gottesbeweis auf Grundsätze zurückgreifen musste, die er nicht aus dem Ich herleiten konnte, sieht man, dass Kant den Anspruch, alles aus dem Ich herzuleiten mehr erfüllt als Descartes. Vor allem wenn man berücksichtigt, dass Descartes ja auch den Grundsatz der Kausalität dabei benötigt, der bei ihm einfach so vom Himmel fällt, während Kant ein Beweis zu haben glaubt, der diesen Grundsatz aus der Beschaffenheit der Subjektivität herleitet.

[1] Diderot, D.: Brief über die Blinden (1749).

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert