Kants Begriff von “Wissen” und “Wissenschaft”

In der Kritik der reinen Vernunft (KrV) will Kant klären, was man wissen kann, und was nicht.

Nun könnte es sein, dass Kants Verständnis von „Wissen“ bzw. von „Wissenschaft“ anders als unser heutiges ist. Daher ist es sinnvoll, noch bevor man sich mit Kants Gedankengängen beschäftigt, zu klären, was Kant überhaupt unter „Wissen“ und „Wissenschaft“ versteht.

Kants Terminologie

Wenn Kant über Wissen und Urteile schreibt, dann verwendet er oft zwei Gegensatzpaare:

  • „synthetisch“ / „analytisch“
  • „a priori“ / „a posteriori“

Aussagen sind dann synthetisch, wenn sie nicht tautologisch sind, sondern das Wissen tatsächlich erweitern. Tautologische Aussagen, wie z.B. „der Schimmel ist weiß“, nennt Kant auch analytisch. Eine Aussage ist a priori wahr, wenn sie allgemeingütig und notwendigerweise wahr ist, wie z.B. mathematische Theoreme. Empirische Einzelaussagen hingegen, wie z.B. „der Apfel fällt vom Baum“ sind nur a posteriori wahr oder falsch sind. D.h. sie gelten nicht allgemein oder notwendigerweise, sondern je nachdem, ob sie durch entsprechende Beobachtungen bestätigt werden oder nicht.

Empirisches Einzelwissen

In der KrV nennt Kant immer wieder empirische Einzelaussagen als eine Art von Wissen. Beispiele dafür sind:

  • „Der Apfel ist vom Baum gefallen.“
  • „Die Blume ist rot.“
  • „Das Auto steht neben dem Haus.“

Gemäß Kants Terminologie sind das „synthetische Urteile a posteriori“.

Um ein Wissen handelt es sich bei diesen Aussagen natürlich nur dann, wenn es sich hierbei um wahre Aussagen handelt. Und wahr sind diese Aussagen, wenn das, was sie behaupten, den objektiven Tatsachen entspricht. Hier lässt sich aber bereits ein Unterschied ausmachen. Denn die moderne Logik interessiert sich nicht dafür, welche subjektive Rechtfertigung es für dieses Wissen gibt. Ganz anders bei Kant. Für ihn bedeutet eine Aussage wie „die Blume ist rot“ so viel wie:

„Ich sehe etwas, das ich unter den Begriff ‚Blume‘ subsumiere und sehe an ihm eine Farbe, die ich dem Farbbegriff ‚rot‘ zuordne.“

Eine Aussage, oder wie es Kant nennt, ein Urteil, erhält so einen erkenntnistheoretischen, subjektiven, ja fast psychologischen Charakter. Er erklärt sich ein Urteil dadurch, dass zwei Begriffe miteinander verbunden werden. In dem obigen Beispiel besteht der gedankliche Vollzug des Urteils „die Blume ist rot“ darin, dass der Begriff „Blume“ mit dem Begriff „rot“ geistig verbunden wird. Ich will ich nicht sagen, dass Kants Auffassung eines Urteils besser oder schlechter ist als die der modernen Logik. Wichtig ist nur zu sehen, dass hier ein Unterschied besteht.

Es sei aber an dieser Stelle auch erwähnt, dass eine solche Auffassung eines Urteils als gedankliche Verknüpfung von Begriffen mit einigen Schwierigkeiten verbunden ist. Bei empirischen Einzelaussagen funktioniert dieses Modell noch einigermaßen. Aber schon bei empirischen Allaussagen bereiten Schwierigkeiten. Man müsste einen allgemeinen Begriff, wie z.B. „alle Schwäne“, annehmen, den man dann mit einem Begriff, wie z.B. „weiß“, gedanklich verbindet. Aber schon hier fängt Kants Model an zu knirschen.

Noch schwieriger wird es bei Existenzaussagen. Welche Begriffe sollten z.B. gedanklich miteinander verbunden werden bei einer Aussage wie „es gibt keine buntgescheckten Einhörner“?

Indikative Aussagen oder Objekterkenntnis

Den subjektiven (fast psychologischen) Charakter von Kants Urteilstheorie sieht man auch gut bei Indikativaussagen, also bei Aussagen der Form „dies ist eine Rose“. Für Kant ist es bereits ein Erkenntnisakt, wenn man eine Rose vor sich hat und dabei „Rose“ sagt. Man könnte das Objekterkenntnis nennen. Nun schreibt Kant:

„Objekt aber ist das, in dessen Begriff das Mannigfaltige einer gegebenen Anschauung vereinigt ist.“[1]

„die synthetische Mannigfaltigkeit [der Wahrnehmungen] in einem Bewußtsein [ist] das Wesentliche einer Erkenntnis der Objekte der Sinne, d.i. der Erfahrung“[2]

Wie kann man sich das verdeutlichen? Angenommen, ich habe zehn konkrete visuelle Wahrnehmungen, bei denen ich eine Rose von verschiedenen Seiten betrachte, kombiniert mit zwei haptischen Wahrnehmungen. Diese zwölf Wahrnehmungen vereinige ich im Geist miteinander und beziehe sie einheitlich auf das eine Objekt, das ich „Rose“ nenne. Und somit habe ich ein bestimmtes Objekt erkannt, was ich entweder durch die schlichte Nennung des Begriffs „Rose“ zum Ausdruck bringen kann, oder durch die Aussage „dies ist eine Rose“.

Tatsächlich wird diese Auffassung einer Objekterkenntnis als Vereinigung verschiedener sinnlicher Wahrnehmungen unter einen Begriff bei Kants sog. transzendentalen Deduktion der reinen Verstandesbegriffe eine wichtige Rolle spielen.

Denken ist das Vermögen zu urteilen

Die genannte Objekterkenntnis ist ein Musterbeispiel für Kants Behauptung, dass der menschliche Verstand das Vermögen zu urteilen ist[3]. Denken überhaupt sei Urteilen. Denn unter Urteilen versteht er: Mehreres gedanklich zu vereinigen, das könnten beispielsweise Begriffe, Vorstellungen oder Wahrnehmungen sein. Und offenbar fasst er eine Objekterkenntnis, die sich durch „aha, eine Rose“ ausdrückt oder durch eine Indikativaussage „dies ist eine Rose“, als Vereinigung verschiedener Sinneswahrnehmungen auf.

Nehmen wir als weiteres Beispiel Allgemeinbegriffe. Kants Auffassung ist offenbar die folgende. Denke ich einen allgemeinen Begriff wie „Tisch“, so beziehe ich mich, wie Kant meint[4], mittels eines Merkmals auf eine Vielzahl von Tischen, d.h. erstens auf diesen konkreten Tisch vor mir, aber auch die vielen anderen Tische, die ich bereits gesehen habe, sowie auf die Tische, die ich möglicherweise in Zukunft wahrnehmen werde. Diese große Menge an tatsächlichen, erinnerten oder erwarteten Wahrnehmungen vereinige ich unter dem allgemeinen Begriff „Tisch“. Und Verschiedenes gedanklich zu vereinigen ist nach Kant gerade die Definition von Urteilen.

Ein anderes Beispiel sind herkömmliche prädikative Aussagen der Form „der Tisch ist aus Holz“ oder „die Blume ist rot“. Auch sie kann man als gedankliche Vereinigungen auffassen, indem nämlich ein Subjekt mit einem Prädikat vereinigt wird. So wird einmal das Satzsubjekt „dieser Tisch“ mit dem Prädikat „ist aus Holz“ vereinigt, andermal das Satzsubjekt „die Blume“ mit dem Prädikat „ist rot“.

Die beiden Quellen der Erkenntnis: Sinnlichkeit und Verstand

Anhand der oben erörterten Objekterkenntnis kann man auch gut Kants Behauptung exemplifizieren, dass echte (d.h. synthetische, nicht-tautologische) Erkenntnis grundsätzlich zwei Quellen braucht: Sinnlichkeit und Verstand. Denn weder die Sinnlichkeit alleine, noch der Verstand alleine würden echte Erkenntnis begründen können[5]. Durch die emprische Anschauung wird ein Gegenstand gegeben, aber erst durch das denkende Urteilen, entsteht im eigentlichen Sinne Erkenntnis. Er schreibt[6]:

„Gedanken ohne Inhalt sind leer, Anschauungen ohne Begriffe sind blind.“

„Der Verstand kann nichts anschauen, die Sinne nichts denken. Nur durch ihre Verbindung kann Erkenntnis entstehen.“

Wenn ich nämlich die zehn visuellen Wahrnehmungen und die zwei haptischen Wahrnehmungen jeweils alleine für sich habe, habe ich noch gar nichts erkannt. Ich hatte einfach eine Reihe von sinnlichen Wahrnehmungen. Erst wenn ich sie unter den Begriff „Rose“ subsumiere, habe ich eine Erkenntnis im eigentlichen Sinne. Andererseits ist der Begriff „Rose“ für sich alleine einfach nur ein Wort, ohne Gegenstandsbezug, der erst durch konkrete sinnliche Wahrnehmungen hergestellt wird.

Auf ähnliche Weise könnte ich, während ein Apfel vom Baum fällt, entsprechende sinnliche Wahrnehmungen haben. Alleine mit diesen Wahrnehmungen habe ich aber nichts erkannt, sondern erst dann, wenn ich das Gesehene und Gehörte mit der Aussage „Der Apfel ist vom Baum gefallen“ verbinde.

Analytische (tautologische) Urteile

Gemäß der modernen Logik zeichnen sich tautologische Aussagen dadurch aus, dass man ihre Wahrheit mithilfe eines logischen Kalküls alleine an ihrem sprachlichen Aufbau erkennen kann. Deswegen sind Aussagen wie z.B.

  1. A oder nicht A
  2. A folgt (A oder B)
  3. A folgt A
  4. ((A folgt B) und A) folgt B

tautologische Wahrheiten. Bemerkenswerterweise sind 1) und 2) keine analytischen Urteile im Sinne Kants, wohl aber 3) und 4). Das liegt an seinem subjektiven, „psychologischen“ Verständnis von Urteilen. Kant definiert analytische Urteile als solche Urteile, bei denen

„[…] das Prädikat B […] zum Subjekt A als etwas [gehört], was in diesem Begriffe A (versteckterweise) enthalten ist […].“[7]

Beispielsweise ist das Prädikat „weiß“ versteckterweise in dem Begriff „Schimmel“ enthalten, so dass das Urteil „der Schimmel ist weiß“ analytisch ist. Das heißt: Wenn man den Begriff „Schimmel“ subjektiv-psychologisch denkt, muss man das Prädikat „weiß“ mitdenken. Es sind also keine formal logische bzw. sprachlichen Kriterien, woran Kant eine Tautologie erkennt, sondern das subjektive Kriterium, dass man mit dem einen Begriff A auch den Begriff B mitdenken muss.

Kants Wissenschaftsverständnis

Schließlich zu Kants Wissenschaftsverständnis. Eine erste Textstelle, die ich in diesem Zusammenhang für aufschlussreich halte, findet man in der Vorrede zur zweiten Auflage (B) der KrV, in der Kant lobend über die „strenge Methode“ des Philosophen Christian Wolff schreibt[8]:

„[…] wie durch gesetzmäßige Feststellung der Prinzipien, deutliche Bestimmung der Begriffe, versuchte Strenge der Beweise, Verhütung kühner Sprünge in Folgerungen der sichere Gang einer Wissenschaft zu nehmen sei.“

Kant vertritt hier offenbar das Wissenschaftsmodell, das Aristoteles erstmals in der Zweiten Analytik beschrieben hat und mustergültig durch die euklidische Geometrie verwirklicht ist. Man beginnt mit einsichtigen obersten Prinzipien und Definitionen, um daraus den Rest der Wissenschaft durch stringente Beweise herzuleiten. Ein so gewonnenes Wissen soll dann nicht nur möglicherweise oder hypothetisch gelten, sondern mit hundertprozentiger Sicherheit.

Das ist durchaus bemerkenswert. Denn die allermeisten Wissenschaftler heute glauben nicht mehr daran, dass man mittels rationaler Beweise zu absolut gewissen Erkenntnissen gelangen kann. Spätestens seit Pierre Duhem versteht sich die moderne Naturwissenschaft als hypothetisch[9]. Eine naturwissenschaftliche Theorie kann im eigentlichen Sinne nicht mehr den Anspruch haben, als unumstößlich wahr zu gelten. Vielmehr ist sie jederzeit falsifizierbar. Es könnten ja empirische Daten auftauchen, die mit ihr nicht in Einklang zu bringen sind und durch eine andere Theorie besser erklärbar sind. Es ist der Gang der Wissenschaft, dass von Zeit zu Zeit bisherige Theorien durch neue Theorien verdrängt werden.

Selbst die moderne Mathematik hat seit David Hilbert ihren Anspruch auf absolute Wahrheit aufgegeben. Mittels Axiome sollen zwar mathematische Strukturen definiert werden, um Erkenntnisse darüber streng logisch herzuleiten. Ob es diese Strukturen aber in der Realität gibt, ist für einen heutigen Mathematiker von untergeordneter Bedeutung. So hat sich die Mathematik eine Gedankenwelt geschaffen, in der sie sinnvoll über mehrdimensionale Räume, kommutative Gruppen oder unendliche viele Arten von Unendlichkeiten sprechen kann. Dazu im Gegensatz glaubten die Mathematiker zur Zeit Kants noch daran, dass die Geometrie eine Art Realwissenschaft ist, die echte Erkenntnisse über den wirklichen dreidimensionalen Raum liefert. Und die Arithmetik galt als Realwissenschaft über das Wesen der Zahlen, wie sie tatsächlich in der Wirklichkeit vorkommen.

Übrigens verstand auch Newton seine Mechanik durchaus nicht als hypothetisch. In seinem Hauptwerk schreibt er ausdrücklich, dass er keine Hypothesen erdichtet („hypotheses non fingo“)[10]. Auch er stellte an den Anfang seiner Wissenschaft Prinzipien, die er für vernunfteinsichtig und unumstößlich wahr hielt, um daraus mittels mathematisch-geometrischer Beweise alles Weitere herzuleiten.

Dass Kant dem aristotelischen Wissenschaftsverständnis anhängt, sieht man schon äußerlich, wenn man die KrV einfach nur durchblättert. Immer wieder stößt man auf „Lehrsätze“, die er zu beweisen versucht[11]. Er schreibt aber auch ganz explizit, dass die KrV selbst eine Wissenschaft zu sein beansprucht, die „aus sicheren Prinzipien a priori strenge beweisend“ ist[12].

In der KrV kommt Kant zu dem Ergebnis, dass der „spekulative Gebrauch der reinen Vernunft“ zu keinem Wissen führt. Er fragt sich aber in einem der letzten Kapitel, ob es unter gewissen Umständen statthaft sei, „Hypothesen zu erdichten“. Neben der offensichtlichen Anspielung auf Newtons „hypotheses non fingo“, ist eines daran sehr interessant: dass Kant nämlich echtes Wissen dem „Erdichten von Hypothesen“ gegenüberstellt.

„[…] daß wir im […] reinen und spekulativen Gebrauche [der reinen Vernunft] in der Tat gar nichts wissen können; sollte sie nicht ein desto weiteres Feld zu Hypothesen eröffnen, da es wenigstens vergönnt ist, zu dichten und zu meinen, wenngleich nicht zu behaupten? [meine Hervorhebungen]

Damit sagt Kant ziemlich eindeutig, dass Wissenschaft nichts mit Hypothesen zu tun haben kann, im klaren Widerspruch zu dem heute gängigen Wissenschaftsmodell[13].

In diesem Zusammenhang lohnt es sich, einen Blick in Kants Metaphysische Anfangsgründen der Naturwissenschaft (1786) zu werfen. Erstens behauptet er hier, dass wahre Naturwissenschaft mathematisch sein muss. Bezogen auf die damaligen Wissenschaften heißt das, dass er eigentlich nur die Newtonsche Physik als wahrhafte Naturwissenschaft gelten lässt. Zweitens behauptet Kant, dass die Physik eine notwendig und a priori wahre Wissenschaft sei. Denn die Newtonschen Bewegungsgesetze könne man aus den subjektiven Voraussetzungen der Erfahrung selbst ableiten.

All das sollte man berücksichtigen, wenn man Kants Anliegen in der KrV verstehen will. Wenn er darin die Frage stellt, wie synthetische Erkenntnisse a priori möglich sind, dann fragt er damit eben auch: Was ist die erkenntnistheoretische Voraussetzung dafür, dass die Newtonsche Physik nicht nur eine wahrscheinliche, hypothetische Wissenschaft ist, sondern als unanzweifelbar wahr gelten kann.

Das ist auch gerade der Punkt, den Kant gegen Hume vorbringt. Hume lieferte einen sehr wichtigen Beitrag zur logischen Analyse der Kausalität: Egal, wie oft man beobachtet, dass ein Ereignis A einem Ereignis B vorausgeht, man kann niemals mit unumschränkter Gewissheit folgern, dass A die Ursache von B ist. Es könne niemals eine rationale Rechtfertigung für die Annahme geben, dass in der Natur wirklich Kausalitäten vorkommen. Dass wir das glauben, habe vielmehr schlicht mit Gewohnheit zu tun, nicht mit rational begründetem Wissen. Nimmt man Humes Position ein, dann kann die Newtonsche Physik kein notwendig, a priori wahres Wissen sein, sondern höchstens eine möglicherweise wahre Theorie. Das kann Kant aber nicht hinnehmen. Deswegen muss er eine Philosophie entwerfen, in der die Kausalgesetze objektive Geltung haben. Unserem heutigen Wissenschaftsverständnis ist Hume definitiv näher als Kant.

Schließlich verweise ich auf Kants Erläuterungen zu dem sogenannten Postulat der Wirklichkeit[14]. Zunächst sagt Kant: Um das Dasein (oder Wirklichkeit) eines Dinges zu erkennen, muss man es wahrnehmen. Anschließend führt er aber aus, dass man das Dasein eines Dinges A auch erschließen kann, ohne es konkret wahrzunehmen. Und zwar dann, wenn man etwas anderes, nennen wir es B, wahrnimmt, und A mit B nach „Grundsätzen der empirischen Verknüpfung“ zusammenhängt. Um dies zu exemplifizieren, schreibt er:

„So erkennen wir das Dasein einer alle Körper durchdringenden magnetischen Materie aus der Wahrnehmung des gezogenen Eisenfeilings, obzwar eine unmittelbare dieses Stoffes uns nach der Beschaffenheit unserer Organe unmöglich ist.“

Diese „alle Körper durchdringende magnetische Materie“ ist eine Art „magnetischer Äther“, den man zur Zeit Kants annahm, um den Magnetismus zu erklären, heute aber eine völlig überholte Theorie ist. Jedenfalls hält es Kant für gerechtfertigt, aufgrund einer Beobachtung B auf die Existenz dieses magnetischen Äthers A zu schließen. Und das selbst dann, wenn dieser magnetische Äther für keinen Menschen in irgendeiner Weise beobachtbar ist. Mit keinem Wort räumt Kant ein, dass es sich hierbei nur um eine hypothetische Theorie handeln könnte, die vielleicht gerade Stand der Wissenschaft ist, aber möglicherweise irgendwann falsifiziert sein wird.

Siehe auch den Beitrag Kant und seine transzendentale Begründung der Physik.

[1] KrV B137.

[2] KrV B219

[3] KrV B 92/A 67 ff.

[4] KrV B33/A19, B115

[5] Siehe KrV B1-2, B29-30.

[6] KrV A50/B74.

[7] KrV B11/A7.

[8] KrV B XXXVI f.

[9] Siehe Duhem; Ziel und Struktur der physikalischen Theorien, 1904-1905.

[10] Newton: Principia, S. 516.,

[11] Siehe z.B. die “Widerlegung des Idealismus“ B276.

[12] KrV B XXXVI.

[13] Siehe auch KrV B295, A236. Hier vergleicht er den Bereich des Verstandes mit einem „Land der Wahrheit“, das wie eine Insel in dem Ozean des spekulativen Scheins liegt.

[14] KrV B273, A225 f.

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