Kants Objektivität
Mein Ziel ist es hier, die wichtigen Grundlinien von Kants Erkenntnistheorie zu erläutern.
Ein Schlüsselbegriff ist hierbei die sogenannte „Welt der Erscheinungen“. Nach Kant hat sie einerseits einen objektiven Aspekt, weswegen sie kein bloßer, haltloser Schein ist. Andererseits hat sie einen unüberwindbaren subjektiven Aspekt. Denn sie existiert nur für erkennende Subjekte. Somit ist nichts aus der Welt der Erscheinungen an sich bzw. unabhängig von einem erkennenden Subjekt.
(1) Kants Ausgangspunkt: Descartes‘ systematisches Zweifeln
Kant steht offensichtlich in der Tradition der cartesischen Philosophie. Wie ein roter Faden zieht sich Kants Aussage durch die KrV, dass die Gegenstände an sich nicht bekannt bzw. nicht erkennbar sind, und „was wir äußere Gegenstände nennen, nichts anderes als bloße Vorstellungen“ sind[1]. Diese Aussage resultiert aber letztlich aus dem Zweifle-an-Allem-Experiment Descartes‘. Ich kann daran zweifeln, ob der weiße Tisch, den ich gerade sehe und fühle, tatsächlich existiert. Aber ich kann nicht daran zweifeln, dass ich durch mein Sehen und Fühlen gerade die subjektive Vorstellung eines weißen Tisches habe. Kant drückt sich auch so aus, dass mir der weiße Tisch „erscheint“. Über die Dinge, wie sie an sich, unabhängig von meinen Bewusstseinserlebnissen sind, kann ich nichts sagen.
Die Affinität zu Descartes merkt man an verschiedenen Stellen. Beispielsweise sagt Kant im Rahmen seiner sog. transzendentalen Deduktion, dass ich jeder meiner Wahrnehmungen oder Vorstellungen ein „ich denke“ voranstellen können muss[2]. Auf diese Weise wird jede Vorstellung und jede Wahrnehmung, wie sich Kant auch ausdrückt, ein Gegenstand des inneren Sinnes. Während sich der innere Sinn auf innere Zustände des erkennenden Ich bezieht, bezieht sich der äußere Sinn auf Objekte der äußeren Realität. In dieser Sprechweise sind nach Descartes alleine die inneren Gegenstände des inneren Sinnes wahrhaft gewiss, an der Existenz der äußeren Objekte des äußeren Sinnes hingegen könne man zweifeln.
An einer anderen Stelle bezeichnet er die Philosophie Descartes‘ als „problematischen Idealismus“, und damit meint Kant die Theorie, welche das Dasein der Gegenstände im Raum außer uns für zweifelhaft erklärt[3]. Diese Theorie bezeichnet Kant ausdrücklich als „vernünftig und einer gründlichen philosophischen Denkungsart gemäß“. Es sei völlig korrekt, so lange an der Existenz der Dinge außer uns zu zweifeln, als man keinen hinreichenden Beweis für deren Existenz besitzt. Diesen freilich glaubt Kant gefunden zu haben, worauf ich weiter unten noch eingehen werde. In der Vorrede zur zweiten Auflage (B) spricht Kant sogar von einem „Skandal der Philosophie“, „das Dasein der Dinge außer uns bloß auf Glauben annehmen zu müssen, und, wenn es jemand einfällt, es zu bezweifeln, ihm keinen genugtuenden Beweis entgegenstellen zu können“[4].
(2) Empfindungen
Kant unterscheidet zwischen Empfindungen und empirischen bzw. gegebenen Anschauungen[5]:
„Die Wirkung eines Gegenstandes auf die Vorstellungsfähigkeit, so fern wir von demselben affiziert werden, ist Empfindung. Diejenige Anschauung, welche sich auf den Gegenstand durch Empfindung bezieht, heißt empirisch.“
Der Unterschied zwischen den beiden besteht also darin, dass die bloße Empfindung keinen Objektbezug hat, die empirische Anschauung aber schon. Mit einer empirischen Anschauung ist ein Objekt gegeben, entweder eines der äußeren Realität (d.h. ein Ding) oder eines der inneren Realität (d.h. eine Wahrnehmung, eine Vorstellung oder ein Gedanke). Ich denke, dass man sich das wie folgt klar machen kann.
Beim systematischen Zweifeln verlasse ich den Standpunkt des normalen „gesunden“ Menschenverstandes. Ich zweifle daran, ob die äußeren Dinge, wie ich sie denke und wahrnehme, tatsächlich so sind, wie ich sie denke und wahrnehmen, und konzentriere mich alleine auf den Akt meines Denkens und Wahrnehmens, wobei nicht zu leugnen ist, dass ich mich damit immer noch auf vermeintliche (äußere) Objekte beziehe. Mit Sicherheit ist das eine unnatürlich Denkhaltung und bereits Descartes war sich darüber im Klaren. Theoretisch kann ich dieses Experiment noch weiter treiben, indem ich auch den Objektbezug noch zu unterdrücken versuche. Dabei fokussiere ich mich alleine auf die einzelnen sinnlichen Empfindungen. Das heißt, ich versuche, alles Eigenständige zu unterdrücken und bloß passiv zu sein. Dann merke ich, dass ich eine Zeitlang eine bestimmte Rotwahrnehmung habe, danach sehe ich eine andere Farbe, dann höre ich einen bestimmten Ton, dann habe ich eine Wärmeempfindung, etc.
Beobachtet mich jemand bei diesem Experiment von außen, dann wird diese Person behaupten: Ja, du bist in einem Zustand bloß passiver Empfindungen, ohne jeglichen Objektbezug, für mich jedoch sieht es so aus, als würden deine Empfindungen durch Einwirkungen auf deine Sinnesorgane entstehen. Hier ist ein Gegenstand, von dem Licht reflektiert wird, so dass in dir eine Rotwahrnehmung entsteht, dort ist eine Geräuschquelle, deretwegen du eine akustische Empfindung hast, etc. Von außen sieht es so aus, als käme jede einzelne deiner Empfindungen, die du selbst ohne Objektbezug hast, dadurch zustande, dass deine Sinnesorgane von Objekten affiziert werden. Und das bloß passive Wahrnehmen erscheint als reine Rezeptivität (Empfänglichkeit). Einen solchen Wechsel der Perspektive hat vor Kant bereits Locke vollzogen, als er sein physikalisches Modell der Wahrnehmung aufgestellt hat. Grammatikalisch handelt es sich um einenr Wechsel von der ersten zur dritten Person.
(3) Empirische Anschauungen
Der Versuch, sich alleine auf die bloß subjektiven Empfindungen ohne jeglichen Objektbezug zu fokussieren, ist zwar möglich, aber höchst unnatürlich. Sobald ich empfinde und dabei auch wieder den Objektbezug zulasse, spricht Kant von einer empirischen Anschauung. Dann wird aus der Rotempfindung die rote Farbe an einem wahrgenommenen Gegenstand, die Hörempfindung zu einem Geräusch, das von einem bestimmten Objekt ausgeht, die Wärmeempfindung wird zu einer Temperatureigenschaft eines Objekts. Allerdings unterliegen wir nach Kant hierbei normalerweise einem Irrtum. Wir glauben, dass das gegebene Objekt selbst rot ist, ein bestimmtes Geräusch von sich gibt oder eine bestimmte Temperatur hat. Wir verstehen unwillkürlich unsere subjektiven Empfindungen als vermeintlich objektive Eigenschaften der Dinge, wie sie an sich und unabhängig von unserer Wahrnehmung sind. Das ist nach Kant eine Täuschung[6]:
„Der Wohlgeschmack eines Weines gehört nicht zu den objektiven Bestimmungen des Weines, mithin eines Objektes sogar als Erscheinung betrachtet, sondern zu der besonderen Beschaffenheit des Sinnes an dem Subjekte, was ihn genießt. Die Farben sind nicht Beschaffenheiten der Körper, deren Anschauung sie anhängen, sondern auch nur Modifikationen des Sinnes des Gesichts, welches vom Lichte auf gewisse Weise affiziert wird.“
Außerdem weist Kant darauf hin, dass „Farben, Geschmack etc. […] sogar bei verschiedenen Menschen verschieden sein können“[7].
(4) Allgemeine und notwendige Voraussetzungen des subjektiven Erkennens gewährleisten Objektivität
Haben wir nichts anderes als subjektive Empfindungen und kann man nicht einmal sagen, ob ein anderer dieselben Wahrnehmungen hat, wie man selbst, dann ist die empirische Wirklichkeit nichts als bloßer Schein[8]. Die empirische Wirklichkeit hätte nichts Objektives an sich, und es könnte auch kein empirisches Wissen geben.
Nun behauptet Kant, dass nicht alles beim Erkennen vollkommen willkürlich und möglicherweise von Mensch zu Mensch unterschiedlich ist. Ja, es gibt keinerlei Notwendigkeit, dass alle Menschen bei derselben sinnlichen Wahrnehmung dieselben Empfindungen haben. Worin wir aber, Kants Meinung nach, alle notwendigerweise übereinstimmen müssen, ist bezüglich der räumlichen und zeitlichen Aspekte einer sinnlichen Wahrnehmung. Nehmen wir zwei Menschen A und B, dann besteht keinerlei Notwendigkeit, dass sie einem bestimmten Gegenstand dieselbe Farbempfindung zuschreiben, es wird aber nicht vorkommen, dass A behauptet, der Gegenstand sei kugelförmig und liege unmittelbar neben einem Stuhl, und B, er sei quadratisch und sehr weit von diesem Stuhl entfernt. Auch sollten sie beide darin übereinstimmen, wann genau der Gegenstand wo war. So schreibt Kant bezogen auf den Raum:
„Lasset von eurem Erfahrungsbegriffe eines Körpers alles, was daran empirisch ist, nach und nach weg: die Farbe, die Härte oder Weiche, die Schwere, selbst die Undurchdringlichkeit, so bleibt doch der Raum übrig, den er (welcher nun ganz verschwunden ist) einnahm, und den könnt ihr nicht weglassen.“[9]
Dass das so ist, liegt nach Kant nicht daran, dass die Dinge an sich, unabhängig vom erkennenden Subjekt, räumlich sind, sondern weil Räumlichkeit eine allgemeine und notwendige „formale Beschaffenheiten des Subjekts“[10] ist. Wir Menschen können nicht anders, als die äußeren Gegenstände räumlich wahrzunehmen. Räumlichkeit ist eine subjektive Bedingung der Sinnlichkeit, die allen Menschen gleichermaßen notwendig ist. Während verschiedene Menschen eventuell verschiedene „Farbbrillen“ haben, durch die sie die Wirklichkeit sehen oder die Wirklichkeit sogar komplett farblos sehen können, gibt es nur eine „Raum-Brille“, die für alle Menschen gleich ist und alle Menschen notwendigerweise tragen müssen. Weil die Räumlichkeit eine Beschaffenheit der menschlichen Subjektivität ist, die allen Menschen gleich ist und alle Menschen notwendigerweise haben, wird so Objektivität gewährleistet. Das heißt: Die empirische Realität ist zwar subjektiv, insofern sie nur für erkennende Subjekte ist, aber dennoch objektiv, insofern sie in ihrem räumlichen Aspekt für alle Menschen notwendigerweise gleich ist.
Und dasselbe gilt für die Zeit. Auch die Zeit ist eine Beschaffenheit der menschlichen Subjektivität, die allen Menschen gleich ist und alle Menschen notwendigerweise haben. Auf diese Weise hat die empirische Realität, obwohl sie nur subjektiv für uns ist, bezogen auf ihren zeitlichen Aspekt objektiven Charakter. Im Gegensatz zum Raum, ist die Zeit aber nicht nur eine subjektive Bedingung der Wahrnehmung äußerer Gegenstände, sondern auch die subjektive Bedingung der Wahrnehmung innerer Zustände des erkennenden Subjekts. Kant drückt sich auch so aus: Der Raum ist die reine Anschauungsform des äußeren Sinns, die Zeit ist die reine Anschauungsform des inneren Sinnes. Da aber auch jede Vorstellung eines äußeren Objekts letztlich Gegenstand des inneren Sinnes ist, ist die Zeit indirekt auch eine reine Anschauungsform des äußeren Sinnes.
Raum und Zeit sind die subjektiven Bedingungen dafür, dass wir etwas sinnlich wahrnehmen. Wir nehmen aber nicht nur sinnlich wahr, sondern wir erkennen die Dinge auch begrifflich. Beispielsweise sagen wir: „Das ist ein Haus“ oder „Der Apfel hängt am Baum“. Nach Kant ist das die Leistung des menschlichen Verstandes. Und Kant meint in seiner sog. transzendentalen Deduktion beweisen zu können, dass es auch für das begriffliche Erkennen subjektive Bedingungen gibt, die für alle Menschen gleichermaßen und mit Notwendigkeit gelten: nämlich die sog. Kategorien. Kant unterscheidet insgesamt zwölf Kategorien, darunter die Kategorie von Substanz und Akzidenz, sowie die Kategorie von Ursache und Wirkung.
Das heißt: Wenn wir etwas begrifflich erkennen, dann notwendigerweise gemäß einer dieser Kategorien. Und obwohl die empirische Realität immer nur subjektiv für uns ist, gewinnt sie durch die Kategorien aufgrund ihrer Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit einen objektiven Charakter. Wenn man ein Ding als Substanz mit wechselnden Bestimmungen erkennt, dann tun das notwendigerweise auch alle anderen Menschen. So könnte eine Person A einen Stein sehen, der zunächst trocken und danach nass ist. Eine andere Person B hat vielleicht andere Empfindungen, was Nässe und Trockenheit betrifft, aber auch sie wird entsprechende wechselnde Bestimmungen des einen Steins erkennen. Oder: A sieht, wie ein Stock den Fluss hinuntertreibt. A wird die Tatsache, dass der Stock vorher an einer oberen Stelle geschwommen ist, als Ursache dafür ansehen, dass der Stock jetzt weiter unten schwimmt. Die Person B wird vielleicht andere konkrete sinnliche Wahrnehmungen haben, vielleicht sogar eine andere Ursache dafür verantwortlich machen, dass der Stock jetzt an dieser Stelle schwimmt (evtl. hat ihn jemand dorthin geworfen), aber beide werden darin übereinstimmen, für das beobachtete Geschehen eine Ursache anzunehmen.
Die empirische Realität ist zunächst durch Empfindungen gegeben, die bloß subjektiv sind und von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein können. Raum, Zeit und die Kategorien sind zwar auch subjektiv, insofern sie im erkennenden Subjekt angelegt sind. Da sie aber in allen erkennenden Subjekten gleichermaßen und mit Notwendigkeit angelegt sind, bekommt die empirische Realität durch sie einen gewissen Grad von Objektivität. Durch Raum, Zeit und die Kategorien erhält die empirische Realität eine Struktur, die notwendigerweise für alle erkennenden Subjekte gleich ist. Deswegen ist nach Kant die empirische Realität kein bloßer subjektiver Schein. Diesen zwiespältigen Charakter der empirischen Realität drückt Kant dadurch aus, dass er sie „Erscheinungswelt“ nennt.
Demnach ist die Welt der Erscheinungen einerseits subjektiv, weil sie nur für erkennende Subjekte ist. Sie ist andererseits objektiv, weil ein Subjekt sich nicht nach eigenem Belieben die Welt zurechtdichten kann (was „Schein“ wäre), sondern die Erscheinungen dadurch eine „objektive“ Struktur gewinnen, dass sie notwendige subjektive Voraussetzungen erfüllen muss.
(5) Kants „kopernikanische“ Wende
In der Vorrede zur zweiten Auflage (B) meint Kant, dass die bisherigen Versuche, eine wissenschaftliche Metaphysik zu etablieren, gescheitert sind, weil man immer annahm, „alle unsere Erkenntnis müsse sich nach den Gegenständen richten“[11]. Kant hingegen glaubt, die Metaphysik zu einer Wissenschaft machen zu können durch einen radikalen Perspektivwechsel, nämlich indem man annimmt, „die Gegenstände müssen sich nach unserem Erkenntnis richten.“ Diesen Perspektivwechsel vergleicht er mit dem Wechsel vom geozentrischen zum heliozentrischen Weltbild durch Kopernikus.
Demnach war es der Fehler der bisherigen Philosophen, dass sie versuchten die Dinge an sich zu erkennen, so wie sie unabhängig vom erkennenden Subjekt sind. Und zwar alleine mithilfe der Vernunft durch intuitiv gültige oberste Grundsätze und logischen Deduktionen. Kant hingegen meint, dass das prinzipiell unmöglich ist. Den Schlüssel sieht er darin, das subjektive Erkenntnisvermögen zu untersuchen, um die allgemeinen und notwendigen Voraussetzungen des Erkennens auszumachen. Wenn jeder Mensch notwendigerweise Dinge nur gemäß diesen subjektiven Voraussetzungen erkennen kann, sind sie zugleich allgemeine und notwendige Voraussetzungen dafür, wie die Dinge uns erscheinen. Somit kann Metaphysik wissenschaftlich werden, indem Sie diese allgemeinen und notwendigen Voraussetzungen des Erkennens untersucht, um sich dadurch zugleich über die prinzipielle Struktur der objektiven Wirklichkeit im Klaren zu werden. In diesem Sinne drückt Kant seinen Kerngedanken wie folgt in der ersten Auflage (A) der Kritik der reinen Vernunft aus:
„Der Verstand ist selbst der Quell der Gesetze der Natur.“ (A 128)
„Die Ordnung und Regelmäßigkeit […] an den Erscheinungen, die wir Natur nennen, bringen wir selbst hinein, und würden sie auch nicht darin finden können, hätten wir sie nicht […] ursprünglich in sie hineingelegt.“ (A 125)
Auf diese Weise kann Kant begründen, warum die Geometrie synthetische Erkenntnisse a priori liefert, das heißt nicht-tautologisches, notwendiges und allgemeingültiges Wissen. Denn ein solches Wissen, das zunächst ein objektives Wissen von räumlichen Figuren zu sein scheint, ist eigentlich ein Wissen über die subjektive Voraussetzung unserer empirischen Anschauung, dass sie nämlich notwendigerweise räumlich ist. Auf ähnliche Weise begründet Kant, warum die Arithmetik synthetische Erkenntnisse a priori liefert. Sie scheint zunächst ein objektives Wissen über die Zahlen zu sein, ist aber eigentlich ein Wissen über die subjektive Voraussetzung unserer inneren Anschauung, dass sie nämlich notwendigerweise zeitlich ist.
Ebenso glaubt Kant metaphysische Grundsätze, wie z.B. den der Kausalität oder den der Beharrlichkeit der Substanz, die ja zunächst für die objektive Realität gelten sollen, aus den subjektiven Voraussetzungen des begrifflichen Erkennens herleiten zu können. Selbst die drei Newtonschen Bewegungsgesetze versucht Kant aus den subjektiven Voraussetzungen des Erkennens herzuleiten.
(6) Synthetische Urteile a priori
Kant stellt sich in der Einleitung zur KrV die Frage, wie synthetische Urteile a priori möglich sein können; also wie es unumstößlich wahre Erkenntnisse geben kann, die auch noch eine echte Erweiterung unseres Wissens darstellen und nicht nur tautologisch aus den Definitionen von Begriffen folgen. Ich greife an dieser Stelle vor und zähle als Beispiele ein paar Aussagen auf, die Kant unter anderem für synthetische Erkenntnisse a priori hält:
(A) Alle Axiome und Theoreme der (euklidischen) Geometrie und der Arithmetik.
(B) Folgende philosophischen Grundsätze
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Grundsatz der Kausalität: Alles, was geschieht, setzt etwas voraus, worauf es nach einer Regel folgt.
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Grundsatz der Substanz: Alle Erscheinungen enthalten das Beharrliche (Substanz) als den Gegenstand selbst, und das Wandelbare, als dessen Bestimmung.
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Grundsatz der Wechselwirkung: Alle Substanzen, sofern sie zugleich sind, stehen in durchgängiger Wechselwirkung zueinander.
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(C) Newtons Bewegungsgesetze
Das sind allgemeine Prinzipien der Art, wie sie auch Descartes für seinen Gottesbeweis benötigte oder Spinoza und Leibniz zum Ausgangspunkt ihrer Systeme machten. Bezüglich der Spannung zwischen der subjektiven res cogitans und dem Problem, wie objektives Wissen erklärbar ist, stehen diese Prinzipien eindeutig auf der Seite der Objektivität. Der Kunstgriff Kants besteht darin, auch diese allgemeinen Prinzipien mit ihrem Anspruch auf objektive Gültigkeit, alleine vom erkennenden Subjekt abzuleiten. Wäre ihm das gelungen, dann hätte er die Inkonsequenz, die sowohl Descartes‘ als auch Lockes Philosophie anhaftet überwunden.
(7) Grenzen der Vernunfterkenntnis
Nachfolgend zähle ich auf, was man nach Kant wissen kann.
(a) Analytisch wahre Aussagen, d.h. Tautologien, deren Wahrheit rein begrifflich, ohne Empirie als wahr erkannt werden können. Das allerdings nicht im modernen Sinne nach formal-sprachlichen Kriterien. Das ist eine Idee, die erst Wittgenstein haben wird. „Analytisch wahr“ ist etwas bei Kant noch nach inhaltlichen Kriterien, und zwar im Wesentlichen indem ein Begriff einen anderen Begriff umfasst.
(b) Empirische Einzelaussagen. Kants Auffassung nach entsteht Erkenntnis nur durch die Verbindung von Sinnlichkeit und Verstand, wofür eben empirische Einzelaussagen Musterbeispiele sind.
(b) Die oben genannten synthetischen Erkenntnisse a priori. Sie können deswegen haben, weil sich hier unser Wissen auf mögliche Gegenstände der Erfahrung überhaupt beziehen.
Worüber wir aber nach Kant keine (nicht-analytischen) Erkenntnisse gewinnen können, sind spekulative Themen, die keinerlei Bezug zur Empirie haben. Dazu gehören Fragen nach dem Ursprung der materiellen Welt, nach der räumlichen oder zeitlichen Begrenztheit der Welt, aber auch Aussagen über Gott, Freiheit oder die Unsterblichkeit der Seele. Unwillkürlich wenden wir hierauf die Kategorien an. Das ist aber nach Kant nicht statthaft und führt notwendig zu unauflösbaren Antinomien. Diese Widersprüche zeigen, dass sich die Vernunft in spekulative Gefilde begeben hat, in denen sie nicht erwarten kann, fundiertes Wissen zu erlangen. Nach Kant täten wir gut daran, unser Wissen auf die Erfahrungswelt zu beschränken. Wären wir uns alle der Grenzen bewusst, innerhalb derer die Vernunft wahres von falschem Wissen unterscheiden kann, dann würde sich die Menschheit unzählige Streitigkeiten ersparen.
Allerdings hat sich Kant mit der sog. praktischen Vernunft ein Hintertürchen offen gelassen. Wir können zwar kein theoretisches Wissen über Freiheit, die Unsterblichkeit der Seele und Gott erlangen, aber im Zusammenhang mit Sitte und Moral können sie eine wichtige, unabdingbar Funktion haben. Bezogen auf eine gute Lebensführung sei es durchaus legitim, die Grenzen der theoretischen Vernunft zu überschreiten. So werden nach Kant Gott, Freiheit und Unsterblichkeit der Seele Postulate der praktischen Vernunft.
[1] Z.B. KrV B46, A31, B164, B276.
[2] KrV B 132.
[3] KrV B275.
[4] KrV Einleitung B XL.
[5] KrV B34/A19
[6] KrV A29.
[7] KrV B45/A30.
[8] Siehe KrV B55/A38
[9] KrV, Einleitung II B6.
[10] KrV B41.
[11] KrV BXVI.

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