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STI – Rechtssystem, Geschichte und Religion

22. Oktober 2026/0 Kommentare/in III. Das cartesische Projekt, III.08 Schelling/von peterreins

Nachfolgend bespreche ich Schellings Grundgedanken zu einer Philosophie des Rechts, der Geschichte sowie der Religion, so wie er sie in seinem System des transzendentalen Idealismus (STI) schildert.

Eine Wechselwirkung zwischen Vernunftwesen durch das Medium der objektiven Welt ermöglicht nach Schelling überhaupt erst Freiheit.

Grundgedanken zu einer Philosophie des Rechts

Durch den Zwang eines unverbrüchlichen Gesetzes muss es unmöglich gemacht sein, dass in dieser Wechselwirkung der Vernunftwesen die Freiheit eines bestimmen Individuums aufgehoben ist. Die Außenwelt muss so organisiert sein, dass die Freiheit jedes Einzelnen gewährleistet ist. So bildet das Rechtsgesetz eine zweite Natur neben der ersten, materiellen Natur. Schelling behauptet, dass die Rechtsverfassung die Bedingung der Möglichkeit dafür ist, dass ein Bewusstsein fortwährend existiert.

Die Rechtslehre ist kein Teil der Moral, sondern beschreibt den Mechanismus, unter welchem freie Vernunftwesen als solche in Wechselwirkung gedacht werden können[1]. Die Rechtsverfassung ist die notwendige Bedingung der in der Außenwelt bestehenden Freiheit.

„Die Freiheit muss garantirt seyn durch eine Ordnung, welche so offen und so unveränderlich ist wie die Natur.“[2]

Grundgedanken zu einer Philosophie der Geschichte

Dass sich Menschen überhaupt eine Rechtsverfassung geben, geschieht selbst durch freien Willensentschluss der beteiligten Menschen. Es ist aber nicht zu erwarten, dass die Rechtsverfassung, die als erstes entstanden ist, bereits perfekt ist. Das allmähliche Entstehen von Rechtsverfassungen, deren Ausbreitung und Widerstreit gegeneinander nennt Schelling das „Spiel der Freiheit“, dessen Verlauf die Geschichte ist. Die Geschichte beginnt mit der ersten Äußerung der Willkür. Schelling ist ferner der Überzeugung, dass sich die Geschichte nach notwendigen Gesetzen entwickelt:

„Die Historie […] könnte […] von dem jetzigen Zustand der Welt ausgehen, und auf die vergangene Geschichte schließen.“[3]
„Die Geschichte als Ganzes ist eine fortgehende, allmählich sich enthüllende Offenbarung des Absoluten.“[4]

Das wahre Objekt der Historie ist das allmähliche Entstehen der weltbürgerlichen Verfassung.

Schelling glaubt drei große geschichtliche Perioden erkennen zu können:

  • Die tragische Periode: Hier herrscht das Schicksal als blinde Macht. Vorzeit, Antike bis zum Untergang der großen Reiche.
  • Die Periode der Entstehung des Naturrechts: Von der Ausbreitung der römischen Republik bis in die Gegenwart
  • Die dritte, künftige Periode („drittes Reich“): Hier wird sich das, was bisher den Menschen ein blindes Schicksal war, als Vorsehung offenbaren. In dieser Periode wird Gott sein.

Grundgedanken zu einer Philosophie der Religion

Das Absolute ist die ursprüngliche Identität des Subjekt-Objekts, das absolut Einfache, das kein Gegenstand des Wissens, sondern nur des Glaubens sein kann. Reflektiert man auf das Absolute als das Objektiv-Bewusstlose, dann erscheint es als blindes Schicksal. Das zugehörige Verständnis von Geschichte ist der Fatalismus. Reflektiert man auf das Absolute als das völlig willkürliche Subjektive, dann entsteht einem das System der atheistischen Gesetzlosigkeit. Reflektiert man auf das Absolute als den gemeinschaftlichen Grund der Harmonie zwischen der Freiheit und dem Intelligenten, dann entsteht uns das System der göttlichen Vorsehung und der Religion.

[1] I/3, 582 ff.

[2] I/3, 593

[3] I/3, 590

[4] I/3, 603

0 0 peterreins peterreins2026-10-22 16:49:282026-10-22 16:49:49STI – Rechtssystem, Geschichte und Religion
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