Die zweite Reflexionsreihe der theoretischen Philosophie
Den tieferen, philosophiegeschichtlichen Sinn hinter Fichtes Konzeption der zweiten Reflexionsreihe sehe ich darin, dass sich Fichte selbst als Vollender der Philosophie Kants versteht.
Wie gesagt, die erste Reflexionsreihe schließt mit dem Begriff der Einbildungskraft als der großen finalen Synthese ab. Nun spielt die produktive Einbildungskraft in Kants Philosophie eine Schlüsselrolle. Kant bezeichnet sie in der KrV als
„[…] ein blindes, obgleich unentbehrliches Vermögen der Seele, ohne welches wir überhaupt keine Erkenntnis haben würden, dessen wir uns aber selten einmal bewußt sind“ [1].
Nach Kant ist die Erscheinungswelt, d.h. die gesamte Wirklichkeit, die zwar ohne Frage nur für uns ist, aber dennoch den Charakter der realen Objektivität hat, letztlich das Werk der produktiven Einbildungskraft. Dass auch Fichte die Einbildungskraft in diesem Sinne versteht und sich zugleich auf Kant bezieht, wird aus folgender Textstelle klar:
„Es wird demnach hier [in Fichtes GWL] gelehrt, dass alle Realität – es versteht sich für uns, wie es denn in einem System der Transzendental-Philosophie nicht anders verstanden werden kann – bloss durch die Einbildungskraft hervorgebracht werde. Einer der grössten Denker unseres Zeitalters [gemeint ist Kant], der, so viel ich einsehe, das gleiche lehrt, nennt dies eine Täuschung durch die Einbildungskraft.“[2] [meine Einfügungen]
Bei Kant aber gibt es ein Manko insofern, als die Einbildungskraft sozusagen einfach so vom Himmel fällt. Kant zaubert sie an der Stelle, an der er sie braucht, aus dem Hut. Die produktive Einbildungskraft als auch ihre Funktionsweise ist für ihn ein geistiges Vermögen, das er auf ähnliche Weise in der menschlichen Seele vorzufinden glaubt, wie ein Anatom das Herz im menschlichen Körper vorfindet. Die produktive Einbildungskraft ist bei Kant einfach ein gegebenes Faktum.
Fichte hingegen sieht die Notwendigkeit, dieses Faktum philosophisch hergeleitet zu haben. So behauptet er in der ersten Anmerkung zur ersten Reflexionsreihe, dass „nunmehr dieses absolute Productionsvermögen synthetisch abgeleitet und erwiesen“[3] sei. Das Faktum, von dem Kants Philosophie ausgeht, ist auch bei Fichte ein Faktum, aber ein solches, das er auch noch aus obersten philosophischen Grundsätzen dialektisch hergeleitet hat. Und da sich eine solche Herleitung bei Kant nicht findet, versteht sich Fichte eben als Vollender von Kants Philosophie.
Die produktive Einbildungskraft ist aber nicht das einzige unerklärte, nicht hergeleitete Faktum in Kants Philosophie. Denselben Kritikpunkt, den ich eben mit Bezug auf die Einbildungskraft vorgebracht habe, kann man noch auf zwei weitere Dinge beziehen. (1) Erstens gibt es bei Kant noch weitere geistige Vermögen: die sinnliche Anschauung, der Verstand, die reproduktive Einbildungskraft, die Urteilskraft und die Vernunft. Sie alle tauchen bei Kant ziemlich unvermittelt auf und der Leser muss sie ohne weitere Rechtfertigung einfach als gegeben hinnehmen. (2) Zweitens kann man die unvermittelte Gegebenheit der mannigfaltigen Sinnesdaten kritisieren. Auch sie sind bei Kant Fakta, deren Vorhandensein er einfach voraussetzt, aber nicht weiter rechtfertigt.
Bezogen auf (1): Sieht man sich Fichtes Deduction der Vorstellung in GWL an, dann fällt auf, dass er darin genau die genannten geistig-seelischen Vermögen Kants als Fakten herleitet. Bezogen auf (2): Der zweite Kritikpunkt erklärt, warum Fichte die Schrift Grundriss der Eigenthümlichkeit der Wissenschaftslehre (GEW) anhängt, denn darin leitet er die Mannigfaltigkeit der Sinnesdaten her. Ich gehe nachfolgend auf diese beiden Punkte kurz ein.
(1) Herleitung von Kants geistig-seelischen Vermögen
In der zweiten Reflexionsreihe, der „Deduktion der Vorstellung“, leitet Fichte das, was bei Kant einfach nur gegeben ist, nämlich eine Reihe von geistig-seelischen Vermögen aus dem Begriff der produktiven Einbildungskraft dialektisch her[4]. Diese Herleitung der verschiedenen geistigen Vermögen nennt Fichte deswegen auch eine „pragmatischen Geschichte des menschlichen Geistes“[5]. Ferner schreibt er:
„[…] dass in einer Wissenschaftslehre allerdings Facta aufgestellt werden, wodurch sich dieselbe als System eines reellen Denkens von aller leeren Formular-Philosophie unterscheidet; dass es aber in ihr nicht erlaubt sey, etwas als Factum geradezu zu postulieren, sondern dass der Beweis geführt werden müsse, dass etwas ein Factum sey […].“[6]
Offensichtlich bringt Fichte damit zum Ausdruck, dass ihm Kants Vorgehen, die genannten geistigen Vermögen einfach nur zu postulieren, zu wenig ist. Sie sind zwar, wie gesagt, auch für Fichte Fakta, aber er will sie zudem noch philosophisch herleiten.
Die konkreten Herleitungen, die Fichte in der zweiten Reflexionsreihe vornimmt, sind extrem schwer verständlich. Ich begnüge mich hier mit ein paar Anmerkungen.
a) Die Anschauung (FW I, S. 229)
Die produktive Einbildungskraft ist eine ins Unendliche hinausstrebende Tätigkeit des Ich. Fichte vergleicht sie mit einer Linie, die von einem Punkt A aus startet, einen Punkt B überschreitet, dann aber an einem Punkt C einen Anstoß durch ein Nicht-Ich erfährt und so wieder zu A zurückreflektiert wird:
„Und so erhalten wir zwischen A und C eine doppelte mit sich selbst streitende Richtung des Ich, in welcher sich die von C nach A als ein Leiden, und die von A nach C als blosse Thätigkeit ansehen lässt; welche beide ein und ebenderselbe Zustand des Ich sind.“
Und diesen Zustand des Ich zwischen Leiden und Tätigkeit ist nach Fichte das Anschauen.
b) Der Verstand (FW I, S. 233)
Für die philosophische Reflexion, die das Ich und die Einbildungskraft in der dritten Person beobachtet, ist damit die Anschauung erklärt. Nun soll das anschauende Ich aber auch für sich selbst als anschauend gesetzt sein. Dazu muss es die oszillierende Tätigkeit des Anschauens fixieren. Dieses Vermögen zu fixieren ist nach Fichte der Verstand, der die Anschauung im bestimmten Begriff zum Stillstand bringt. Der Verstand ist gewissermaßen fixierte Einbildungskraft. Die Einbildungskraft produziert zwar die Realität, aber erst durch das Begreifen des Verstands wird die Realität als solche gesetzt.
c) Die reproduktive Einbildungskraft (FW I, S. 235)
Nur sehr beiläufig behandelt Fichte die reproduktive Einbildungskraft. Sie soll ein Vermögen sein, „das schon producirte und im Verstande begriffene“ bloß aufzufassen.
d) Die Urteilskraft (FW I, S.242)
Indem wir urteilen, schreiben wir einem gegebenen Gegenstand X einen bestimmten Begriff A zu oder ab, wir denken also darüber nach, ob „X ist A“ oder „X ist nicht A“ In diesem Sinne beschreibt Fichte die Urteilskraft als
„[…] das bis jetzt freie Vermögen, über schon im Verstande gesetzte Objecte zu reflectiren, und sie, mit Maassgabe dieser Reflexion oder Abstraction, mit weiteren Bestimmungen im Verstande zu setzen.“
e) Die Vernunft (FW I, S.244)
Die Vernunft bezeichnet Fichte als „absolutes Abstraktionsvermögen“, das von jeglicher äußeren Objektivität abstrahiert, so dass die Vernunft letztlich reine Selbstbestimmung ist:
„Wenn alles objektive aufgehoben wird, bleibt wenigstens das sich selbst bestimmende, und das durch sich selbst bestimmte, das Ich, oder das Subjekt übrig.“[7]
Während sich der Verstand und die Urteilskraft wesentlich auf einen Gegenstand bezieht, hat die Vernunft keinen Bezug mehr zu irgendeiner vom Ich verschiedenen Realität. Die Vernunft ist reine Selbstbestimmung. Insofern ist Fichte wieder zu seinem Ausgangspunkt zurückgelangt, dem Prinzip Ich = Ich. Allerdings mit dem Unterschied, dass dieser Grundsatz anfangs etwas war, was der Philosoph auf abstrakte Weise, gewissermaßen künstlich gefunden hat. Das „Ich“ war hier noch gedacht in der dritten Person. Jetzt hingegen wird das „Ich=Ich“ zu einem gelebten Faktum in der ersten Person: „ich bestimme mich selbst“.
„Dies ist denn auch wirklich die augenscheinliche […] Quelle alles Selbstbewusstseyns. Alles, von welchem ich abstrahiren, was ich wegdenken kann […] ist nicht mein Ich, und ich setzte es meinem Ich bloss dadurch entgegen, dass ich es betrachte, als ein solches, das ich wegdenken kann. Je mehreres ein bestimmtes Individuum sich wegdenken kann, desto mehr nähert sein empirisches Selbstbewusstseyn sich dem reinen; – von dem Kinde an, das zum ersten Male seine Wiege verlässt, und sie dadurch von sich selbst unterscheiden lernt, bis zum popularen Philosophen, der noch materielle Ideen-Bilder annimmt und nach dem Sitze der Seele fragt, und bis zum transzendentlen Philosophen, der wenigstens die Regel, ein reines Ich zu denken, sich denkt, und sie erweiset.“[8]
Bemerkenswert ist folgendes. Meiner Auffassung nach bestand die Heuristik, durch die Fichte sowohl den ersten als auch den zweiten Grundsatz gefunden, im Wesentlichen darin, nach und nach immer mehr von allem Empirischen und auch Persönlich-Individuellen zu abstrahieren. Jetzt zeigt sich, dass dies nach Fichte genau der Vernunft als „absolutes Abstraktionsvermögen“ entspricht.
(2) Herleitung der Sinnesdaten
Meine These ist, dass Fichtes zweite Reflexionsreihe der theoretischen Philosophie im Wesentlichen eine Herleitung dessen ist, was bei Kant einfach nur gegebene Fakten sind, deren Existenz Kant nicht weiter begründet. Fichte sieht hier einen Mangel bei Kant, den er zu beseitigen gedenkt. Und einer der bei Kant ungerechtfertigten Fakten ist die Mannigfaltigkeit der Sinnesdaten, deren Begründung Fichte im GEW vorzunehmen versucht. Tatsächlich gibt es im GEW einige Textstellen, die meine oben genannte These bestätigt.
Im § 1 des GEW fasst Fichte zunächst das Ergebnis der ersten Reflexionsreihe der theoretischen Philosophie zusammen: die Einbildungskraft und den Anstoß aufs Ich. Anschließend spricht Fichte von einem „System der Thatsachen“, womit er offenbar die zweite Reflexionsreihe meint. Über die darin zu erklärenden Fakten sagt Fichte, dass sie „ohne unser wissentliches Zuthun in uns vorhanden“ sind. Diese aber gelte es „nach den Gesetzen und der Natur eines vernünftigen Wesens“ zu erklären. Und danach nimmt Fichte ausdrücklich Bezug auf Kant[9]:
„Kant geht aus von der Voraussetzung, dass ein Mannigfaltiges für die mögliche Aufnahme zur Einheit des Bewusstseyns gegeben sey, und er konnte, von dem Puncte aus, auf welchen er sich gestellt hatte, von keiner anderen ausgehen. […] Die Wissenschaftslehre, die das ganze System des menschlichen Geistes umfassen soll, muss […] vom allgemeinen zum besonderen herabsteigen. Dass für eine mögliche Erfahrung ein Mannigfaltiges gegeben sey, muss erweisen werden […].“ [meine Unterstreichung]
Auf den nachfolgenden etwa 70 Seiten versucht genau das zu tun: zu erweisen, dass für die mögliche Erfahrung ein Mannigfaltiges des Sinnesdaten gegeben ist. Diese Herleitungen sind sehr komplex und ich erlaube mir, sie zu überspringen. Mir erscheint es an dieser Stelle nicht so wichtig, wie genau Fichte das Dasein der Mannigfaltigkeit der Sinnesdaten begründet[10]. Für wichtiger halte ich, dass er die Notwendigkeit dazu sieht und dass er sich dabei explizit auf einen Mangel bei Kant beruft. Und das wird ganz am Ende des GEW bestätigt durch Fichtes „Schluss-Anmerkung“:
„Kant geht in der Kritik d.r.Vft. von dem Reflexionspuncte aus, auf welchem Zeit, Raum und ein Mannigfaltiges der Anschauung gegeben, in dem Ich und für das Ich schon vorhanden sind. Wir haben dieselben jetzt a priori deducirt, und nun sind sie im Ich vorhanden.“[11]
[1] KrV A 78 / B 103
[2] FW I, S. 227.
[3] FW I, S. 218.
[4] FW I, S. 227 ff.
[5] FW I, S. 222.
[6] FW I, S. 220.
[7] FW I, S. 244.
[8] FW I, S. 244 f.
[9] GEW, FW I S. 332 f.
[10] Für weitere Details verweise ich auf V.L.Waibel: Schweben der Einbildungskraft, Anschauung überhaupt.
[11] GEW, FW I, S. 411.

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